Corona-Virus
Eine weitere Welle in der Corona-Pandemie soll möglichst abgemildert werden.
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Bund und Länder-Beschluss

Verschärfte Corona-Regeln auch für Geimpfte

Kein Lockdown, aber weitere Verschärfungen! Das haben Bund und Länder bei ihrem Corona-Gipfel nach einer mehrstündigen Videokonferenz im Kampf gegen die neuen Corona-Variante Omikron beschlossen. Hier finden Sie den Beschluss als PDF!

Noch während die Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Olaf Scholz tagten, empfahl das Robert-Koch-Institut (RKI) an diesem Dienstag in einem Tweet über Twitter "maximale Kontaktbeschränkungen" und andere drastische Maßnahmen gegen Corona - zunächst bis Januar 2022. Damit geht das RKI noch über die Empfehlungen des Expertenrats der Bundesregierung hinaus, in dem es selbst vertreten ist. Bund und Länder haben dann tatsächlich weitere Kontaktbeschränkungen und weitere strenge Corona-Regeln beschlossen, maximale Kontaktbeschränkungen würden jedoch einen flächendeckender Lockdown bedeuten. Und den wird es zunächst nicht geben. Allerdings haben bereits mehrere Länder erneut die epidemische Lage festgestellt. Die im November ausgelaufene bundesweit geltende Corona-Notlage war die Voraussetzung dafür, flächendeckend das öffentliche Leben herunterzufahren.

Kontaktbeschränkungen unter den Verschärfungen

Diese Verschärfungen der Corona-Regeln haben Bund und Länder konkret beschlossen:

  • Spätestens 28. Dezember sind private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen - egal ob im Freien oder in Innenräumen - nur noch mit höchstens zehn Personen erlaubt, bis 14-Jährige ausgenommen. Das gilt vor allem in Hinblick auf Silvester und noch nicht für Weihnachten. Ziel ist es, die Partys an Silvester als Pandemietreiber zu verhindern.
  • Sobald auch nur eine nicht geimpfte beziehungsweise nicht genesene Person an privaten Treffen teilnimmt gilt wie bisher die schärfere Beschränkung: Dann sind Zusammenkünfte auf den eigenen Haushalt oder den eigenen Haushalt zuzüglich zwei Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt.
  • Es bleibt bei den massiven Einschränkungen für Ungeimpfte.
  • Spätestens ab 28. Dezember werden Clubs und Diskotheken bundesweit geschlossen. Großveranstaltungen sollen ohne Zuschauer durchgeführt werden. Das gilt vor allem für Fußballspiele.
  • Es bleibt beim Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr, Feuerwerk ist auf publikumsträchtigen Plätzen verboten, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Betriebe der kritischen Infrastruktur sollen rasch die Pandemiepläne überarbeiten. Dieser Punkt betrifft die Kommunen ganz besonders.
  • G-3 am Arbeitsplatz ist weiterhin verpflichtend vorgeschrieben.
  • G-2 gilt weiterhin im Einzelhandel, G-2 oder G-2plus in Kinos und Theatern.

Bund und Länder treffen sich erneut

Bundeskanzler Olaf Scholz kündigte nach der Beratung am frühen Abend bei der Pressekonferenz an, dass sich die Ministerpräsidenten, der Bund und der Expertenrat in der ersten Januarwoche erneut beraten werden.

Der Expertenrat der Bundesregierung hatte vor der Beratung Kontaktbeschränkungen auch für Geimpfte empfohlen. Er fordert die Kommunen, den Bund und die Länder auf, wegen der Omikron-Variante schon jetzt Vorkehrungen für die ersten Monate des nächsten Jahres zu treffen. Dabei sollten mögliche Partner wie Bundeswehr, THW oder Hilfsorganisationen eingebunden werden. Der Kanzler betonte, dass die getroffenen politischen Entscheidungen auf dem Rat der Experten beruhen.

Screenshot RKI Lockdown Tweet

Impfpflicht soll vorbereitet werden

Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, NRW-Regierungschef Hendrik Wüst, verwies darauf, dass die Impfpflicht vorbereitet werde. Dies beruhe auf einem vorangegangenen Beschluss. Er stellte - ebenso wie Kanzler Scholz, klar, dass die offenbar unabgesprochene verbreitete Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für maximale Kontaktbeschränkungen, nicht vom restlichen Expertenrat und auch nicht von der Bund-Länder-Runde mitgetragen werde. Wüst sprach von einer "chaotischen Informationslage". Das RKI ist ein Institut der Bundesregierung und auch im neuen Expertenrat vertreten.

Der Beschluss als PDF: