Der Bund will deutlich mehr Rechte und einen bundeseinheitlichen Lockown-Plan - das Papier zum Herunterladen!
Der Bund will deutlich mehr Rechte und einen bundeseinheitlichen Lockown-Plan - das Papier zum Herunterladen!

Papier im Original

Lockdown-Plan: Auf welche Verbote wir uns einstellen müssen

Die Landkreise machen massiv Front gegen neue Pläne der Bundesregierung. Ein Papier, das KOMMUNAL vorliegt, will die Corona-Runden von Kanzlerin und Länderchefs aushebeln und die Kommunen ab einer Inzidenz von 100 zu einheitlichen Regeln verpflichten. Wir haben das Papier im Original!

Der jüngste Lockdown-Plan scheint im Bundestag mehrheitsfähig zu sein. Im Eilverfahren will das Kanzleramt das Infektionsschutzgesetz verändern. Seit Samstag kursiert ein Papier, das eine deutliche Verschärfung vorsieht. KOMMUNAL liegt das Papier vor, am Ende dieses Artikels können Sie die "Handreichung" von Union und SPD im Original herunterladen. Darin auch der Gesetzesentwurf im Original-Wortlaut! Union und SPD im Bundestag sind sich dem Papier zu Folge einig, die Opposition ist hingegen teils kritisch. Die Landkreise hingegen laufen gegen die Pläne Sturm, läuft es doch darauf hinaus, dass sie künftig kein Mitspracherecht mehr haben. Aber der Reihe nach. 

Lockdown-Plan: Das sind die neuen Regeln:

Ab einer Inzidenz von 100 in einem Landkreis sollen folgende Regeln verbindlich gelten. Der Spielraum der Kommunen soll hier komplett abgeschafft werden. 

- Im Mittelpunkt steht eine Knallhart-Ausgangssperre. Selbst Joggen, allein und im Wald wäre dann verboten. Im Gespräch ist eine Zeit von 21 bis 5 Uhr. 

- Sämtliche Geschäfte müssen komplett schließen, das heißt auch keine Abholung (Online kaufen und abholen), auch kein Shoppen mit Schnelltest mehr möglich. Geöffnet bleiben nur Lebensmittelmärkte, Drogerien, Apotheken und Frisöre. 

- Besonders hart für Kommunen: Es soll eine neue 200er Inzidenz-Grenze geben. Ist die erreicht, müssen in der Stadt oder dem Landkreis ausnahmslos ALLE SCHULEN komplett dicht gemacht werden. Einen Ermessensspielraum gibt es nicht. 

- Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter zudem zweimal in der Woche testen. 

Lockdown-Plan: Was die Kritiker sagen 

Verfassungsrechtliche Bedenken melden erste Politiker bereits wegen zwei weiterer Punkte an: Bürger sollen dann gegen Einschränkungen ihrer Freiheitsrechte nur noch vor obersten Bundesgerichten klagen dürfen. 

Und: Mit dem neuen Gesetz würde der Bund ermächtigt, weitere Verbote zu erlassen ohne den Bundestag fragen zu müssen.  

Von einem in Gesetz gegossenen Misstrauensvotum gegenüber Ländern und Kommunen spricht der Deutsche Landkreistag. Ihr Präsident Sager sagte in einem Interview wörtlich: "Damit verlässt der Bund den Modus gemeinsamer Krisenbekämpfung und will direkt vor Ort wirkende Maßnahmen anordnen". Seiner Meinung nach kann die Krise vor Ort besser bekämpft werden. "Wir halten es generell für fraglich, passgenaue Lösungen für höchst unterschiedliche Situationen vor Ort unmittelbar in einem Bundesgesetz vorzuschreiben“, so der Landrat des Landkreises Ostholstein. Damit würden „verantwortbare Modellversuche über einer Inzidenz von 100“ praktisch unterbunden.

Lockdown-Plan: Die Formulierungen im Original 

Die Bundesregierung hat inzwischen eine sogenannte Formulierungshilfe für die Union und die SPD erstellt. Darin erläutert sie den Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Auf einer Seite wird kurz das Problem und die Lösung geschildert - im Kern: "Bundeseinheitliche Regelungen sind zwingen notwendig...um der staatlichen Schutzpflicht zu entsprechen". Danach werden die einzelnen Änderungen vorgestellt. Ein Punkt C ist überschrieben mit den Worten: "Alternativen". Der Punkt ist aber sehr kurz gehalten, beinhaltet genau ein Wort, nämlich: "Keine" 

Auf den darauffolgenden Seiten folgt dann der Gesetzesentwurf im Wortlaut.

HIER FINDEN SIE DAS PAPIER ALS PDF ZUM HERUNTERLADEN: