KOMMUNAL gibt einen kleinen Überblick, wie andere Regionen mit dem Thema "Kurtaxe" umgehen...

Kurtaxe: Kommunen wollen nicht drauf verzichten

31. Januar 2018
Nachdem das Bundesverwaltungsgericht Ende 2017 entschieden hat, dass jeder ein Grundrecht auf kostenlosen Zugang zum Strand hat, brach in vielen Kommunen erst einmal Panik aus. Panik darüber, dass das dringend benötigte Geld jetzt fehlt. Aber jetzt, ein paar Monate nach dem Urteil, hat sich in den meisten Kommunen nichts verändert: Sie kassieren die Kurtaxe weiter ab...

Es ist heiß. Die Sonne brutzelt und am liebsten würde man direkt ins Wasser springen. Doch so einfach ist es hier in Deutschland nicht. Wer sich im Meer abkühlen will, muss erst mal zum Portemonnaie greifen - und eine Strandmaut bezahlen. Doch bereits im letzten Jahr urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass jeder Deutsche das Recht habe, die Strände des Landes zu Erholungszwecken zu betreten, ohne dafür blechen zu müssen. Jetzt, ein paar Monate später, veröffentlichte das Gericht auch die Begründung dafür: "Die allgemeine Handlungsfreiheit im Sinne des Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz schützt jede Form menschlichen Handelns, also auch das Betreten des Strandes." Zusammengefasst bedeutet das: Ein flächendeckendes Eintrittsgeld für Strände ist unzulässig. Höchstens an einzelnen Strandabschnitten darf Eintrittsgeld verlangt werden - vorausgesetzt, die entsprechende Badeinfrastruktur wird vorgehalten. DOCH: Ein paar Toiletten oder Mülleimer rechtfertigen keine Strandgebühr!

Kommunen zeigen sich unbeeindruckt vom Urteil zur Kurtaxe

Von Veränderungen ist an Deutschlands Stränden aber nichts zu spüren: Die meisten Kassenhäuser stehen immer noch da, wo sie auch vor ein paar Monaten schon standen. Nämlich am Strand. Hier lesen Sie, wie andere Kommunen mit dem Thema "Kurtaxe" umgehen:

  • "Bei einer ersten Auswertung des Urteils gehen wir davon aus, dass sich für Schleswig-Holstein grundsätzlich kein Handlungsbedarf ergibt", erklärte Jörn Klimant, der Vorsitzende des Tourismusverbandes Schleswig-Holstein gegenüber der "WELT." Denn das Urteil, erklärt der Tourismus-Experte weiter, sei gar nicht 1:1 auf Schleswig Holstein anwendbar. Das liege unter anderem daran, dass dort für den Strandeintritt sehr viel geboten werde. Zum Beispiel Eis-Stände, Toiletten und eine Bewachung des Strandes durch eine Sicherheitsfirma. Für Klimant geht es im Kern also viel mehr um die Leistung und die Gegenleistung.
  • Fehmarn ist auf die Kurtaxe angewiesen, weil die Toiletten gereinigt, das Veranstaltungsprogramm finanziert und die Strandpromenade in Schuss gehalten werden muss. Änderungen an der Erhebung der Kurtaxe? Sind auch hier nicht geplant.
  • An der Nordsee, in Sankt Peter-Ording, müssen die Strandbesucher ebenfalls einen Tagessatz von drei Euro zahlen. Die Tourismusdirektorin Constanze Höfinghoff erklärte im Zeitungsbericht der "WELT": "Wir erheben in Sankt Peter-Ording keinen Strandeintritt, sondern eine Kurabgabe!" Für das Geld gebe es aber auch vergünstigte Tickets, wie zum Beispiel für die Dünentherme, das Kinderspielhaus und den Nahverkehr.
  • Janto Just, der 67-jährige Kläger aus Leipzig, hatte für sein Recht auf freien Strandzugang durch alle Instanzen geklagt. In seiner Heimat Wangerland sucht man mittlerweile nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. Jetzt kündigte Just an, erneut vor Gericht zu ziehen: "Ein Strand ist keine Kureinrichtung. Ich werde auf jeden Fall dagegen klagen!"
  • Und auch in Mecklenburg-Vorpommern wird in den Kur-und Erholungsorten an der Küste eine Kurtaxe erhoben. Ändern? Will man das auch hier nicht. "Nach unserer Einschätzung wird das Urteil keine direkten Auswirkungen auf unsere Methodik haben", sagt Tobias Woitendorf, stellvertrender Geschäftsführer des Tourismusverbands Mecklenburg-Vorpommern.