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Kommunen und Bürger sollen mitbestimmen können

14. November 2014
Neuregelung der Mindestabstände zwischen Windkrafträdern und der Wohnbebauung: Bayern will individuelle Lösungen für die Länder.

Der Bayerische Landtag hat die Neuregelung der Mindestabstände zwischen Windkrafträdern und der nächstgelegenen Wohnbebauung beschlossen. Windräder müssen künftig mindestens das Zehnfache ihrer Höhe (10H) von der Wohnbebauung entfernt sein.

Einbeziehung von Bürgern und Kommunen

Ausnahmen sind durch einvernehmliche Entscheidungen vor Ort - per Gemeinderatsbeschluss oder Bürgerentscheid - möglich. Damit wird der Windkraftausbau in Bayern nicht verhindert, sondern unter Beteiligung von Kommunen und Bürgern gestaltet. "Mit der 10H-Regelung schaffen wir einen vernünftigen Ausgleich zwischen den Interessen von Anliegern und den Erfordernissen der Energiewende. Außerdem stärken wir die Mitbestimmung von Kommunen und Bürgern. Denn über die Lage von Windkraftanlagen wird nun dort entschieden, wo die Menschen unmittelbar betroffen sind."

Die Länder brauchen individuelle Regelungen

Bisher haben weder Kommunen noch Bürger ein Recht auf Mitbestimmung beim Bau von Windkraftanlagen. Dabei hängt die Akzeptanz dieser Anlagen entscheidend von ihrer Höhe und der Entfernung zur Wohnbebauung ab. Bayern hat sich daher dafür eingesetzt, dass der Bund im Baugesetzbuch eine Länderöffnungsklausel einfügt. Sie ermöglicht den Ländern individuelle Regelungen über Mindestabstände festzulegen. Von dieser Möglichkeit macht Bayern nun Gebrauch.