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Kritischen Infrastrukturen
© Adobe Stock

Gastbeitrag

So schützen Kommunen kritische Infrastrukturen

von Wolfram Geier
Leiter der Abteilung Risikomanagement | Bundesamt für Bevölkerungsschutz
15. Mai 2020
Ein kompletter Blackout der Stromnetze gehört zu den größten Gefahren, denen sich Städte und Gemeinden immer wieder in Szenarien stellen. Gerade die Corona Krise hat jedoch gezeigt: Es gibt zahlreiche weitere kritische Infrastrukturen. Wie Kommunen sich schützen können, erklärt unser Gastautor Wolfram Geier vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz.

Die Corona-Krise führt derzeit deutlich vor Augen, wie lebenswichtig unsere Kritischen Infrastrukturen (KRITIS) tatsächlich sind und wie überlebenswichtig am Beispiel des Gesundheitswesens eine gute Vorsorge ist. Der umfassende Schutz von KRITIS ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und privaten Unternehmen. Aber auch die kreisangehörigen Gemeinden haben die Aufgabe, den Schutz von Kritischen Infrastrukturen zu gewährleisten, wenn diese in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Dramatische Folgen bei Ausfall der kritischen Infrastrukturen

Gemäß der Definition in der Nationalen Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen sind KRITIS als Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen beschrieben, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.

Nicht nur Pandemien fordern ein umfassendes Risiko- und Krisenmanagement für KRITIS, sondern auch andere Risiken und Gefahren, weswegen die KRITIS-Strategie von einem All-Gefahren-Ansatz ausgeht. Länger anhaltende Stromausfälle stehen dabei besonders stark im Vordergrund, da ein Blackout alle Infrastruktursektoren trifft und das gesamte öffentliche wie private Leben von der sicheren Verfügbarkeit von elektrischem Strom abhängt.

Terroristische Bedrohungen als große Gefahr

Infrastrukturen können aber auch von singulären Ereignissen betroffen sein, etwa von extremen Wetterlagen und Starkniederschlägen, die ihre Funktionsfähigkeit massiv beeinträchtigen oder zerstören. Hinzu kommen terroristische und kriminelle Bedrohungen oder kriegerische Auseinandersetzungen. Letztere erfolgen zunehmend auch im Cyber-Raum und nehmen gezielt KRITIS ins Visier.

Zahlreiche Infrastrukturen sind über die verschiedenen Ebenen im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Raum verwoben. Insofern haben Gemeinden beziehungsweise die kommunale Ebene nur einen begrenzten Einfluss auf den Schutz von KRITIS. Im Bereich der Energieversorgung bestehen starke Abhängigkeiten von meist überregional aufgestellten Energieversorgern.

Effektives Risiko- und Krisenmanagement notwendig

Dies enthebt aber die Gemeinde nicht, sich die Infrastrukturen genau anzuschauen, die unter ihrer Verantwortung vor Ort stehen und für die ein effektives Risiko- und Krisenmanagement existieren sollte. Dabei ist eine zentrale Koordinierung der Aktivitäten für den Erfolg besonders relevant.   

Am  Anfang muss für die Kommune immer die Bestandsaufnahme stehen. Sie beginnt mit der Frage, welche vorhandenen Infrastrukturen in der eigenen Zuständigkeit liegen. Dies können Stadtwerke, Bauhöfe, Klärwerke aber auch kommunale Verkehrsunternehmen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen oder etwa die örtliche Feuerwehr sein. Betrachtet werden müssen aber auch Rathäuser, Schulen und Kindergärten sowie die vorhandenen Kulturgüter von Büchereien über Museen bis zu symbolträchtigen Bauwerken.

Notstromversorgung sicherstellen

Nach der Bestandsaufnahme sollten in einer einfachen Risiko- oder Gefährdungsanalyse alle relevanten lokalen Risiken und Gefahren erfasst werden. Ist die Gemeinde zum Beispiel hochwasser- und sturzflutgefährdet, wäre genau hinzuschauen, welche Einrichtungen in potentiell gefährdeten Gebieten liegen. Bezüglich eines Blackouts wäre zu klären, welche Einrichtungen besonders betroffen sein könnten und zwingend über eine Notstromversorgung verfügen müssten. Und mit Blick auf einen Massenanfall von Verletzten oder infektiös Erkrankten wären die Gesundheitseinrichtungen  auf entsprechende  materielle und personelle Reserve-Vorhaltungen zu überprüfen. Ein generell mögliches Verfahren bietet die neue DIN SPEC "Integriertes Risikomanagement für den Schutz der Bevölkerung".

Während dieser Überprüfungen kann der Check erfolgen, welche notwendigen Maßnahmen bereits veranlasst wurden und welche noch zu veranlassen sind. Dies geschieht am besten mit vorgefertigten Checklisten und einem einfachen dreifarbigen Ampelsystem.

Abgestimmte Maßnahmen vorbereiten

Da viele KRITIS oder KRITIS-Elemente einer Gemeinde mit denen benachbarter Gemeinden oder aber überregionaler Unternehmen verbunden sein können, ist der nächste Schritt, sich dieser Abhängigkeiten und den damit verbundenen Risiken bewusst zu werden. Sich dann mit Nachbargemeinden und Unternehmen in Verbindung zu setzen, um Abhängigkeiten mit einem hohen Verletzlichkeitspotential zu identifizieren und gemeinsam das Schutzniveau durch abgestimmte Maßnahmen zu verbessern, wäre die positive Konsequenz.

Best Practice-Beispiel in Aglasterhausen

Last but not least kann es hilfreich sein, externe Beratung einzuholen. In jedem Fall aber ist es sinnvoll, sich geeignete Best-Practice-Beispiele anzuschauen.

Einige Beispiele zeigen, dass sie das Budget einer Kommunalverwaltung nicht überstrapazieren müssen, aber im Bedarfsfall einen großen Nutzen haben werden."

So etwa die Notfallplanung samt Notstromversorgung für den Fall eines Blackouts der Gemeinde Aglasterhausen im Neckar-Odenwald-Kreis, die Absicherung der öffentlichen Wasserversorgung durch ein integriertes Risikomanagement im westfälischen Regierungsbezirk Detmold oder die zusätzliche Absicherung der Trinkwasserversorgung mit Notstrom in Dresden.

Auch einfache Hochwasser- und Überflutungsschutzmaßnahmen können helfen, Feuer- und Rettungswachen bei Sturzflutereignissen abzusichern; zu oft sind Wachen schon selbst von Ereignissen, wie Starkregen getroffen worden. Da auch die beste Vorkehr keine hundertprozentige Sicherheit gewährleisten kann, muss auch die Bevölkerung einen Beitrag durch eine erhöhte Selbstschutz- und Selbsthilfefähigkeit leisten und sich auf einen Ausfall von KRITIS vorbereiten.

Die Selbsthilfefähigkeit kann wirkungsvoll zur Schadensminderung beitragen. Die Förderung der Selbstschutz-Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung obliegt auch gem. § 5 Absatz 1 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes den Gemeinden.

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