Wochenmärkte ziehen mit ihrem Angebot und ihrer Atmosphäre die Menschen an.
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Gerichtsentscheidung
Darf die Kommune den Wochenmarkt betreiben?
Viele Städte und Gemeinden haben die Wochenmärkte in private Hände gelegt. Doch was ist, wenn sie doch wieder lieber selbst den Wochenmarkt betreiben wollen? Dürfen sie sich in dem Bereich überhaupt wirtschaftlich betätigen? Ein Gericht hat jetzt eine Entscheidung dazu getroffen.
Zwischenzeitlich hatte eine Stadt in Nordrhein-Westfalen es einer privaten Veranstalterin überlassen, die Wochenmärkte durchzuführen. Seit April betreibt die Stadt die Wochenmärkte wieder selbst, so wie es bis 2004 der Fall war. Dagegen zog die Unternehmerin vor Gericht. In einem Eilverfahren blieb sie erfolglos. Jetzt hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster eine Entscheidung gefällt. Damit haben die Richter dem Streit um die Ausrichtung der Wochenmärkte ein Ende gesetzt.