Direkt zum Inhalt

Secondary Navigation

  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  • Bestellen
  • Anmelden
 

IMMER INFORMIERT BLEIBEN!

Jetzt für KOMMUNE.HEUTE anmelden und die Neuigkeiten der kommunalen Welt kommen direkt in Ihr Postfach.

Mehr erfahren
Home
Home

Main navigation

  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+

Mobile Navigation

  • Anmelden
  • Politik
  • Praxis
  • Panorama
  • K+
  • Bestellen
  • Newsletter
  • Stellenmarkt
  1. Politik
  2. Recht
  3. Recht Aktuell
  4. Darf die Kommune den Wochenmarkt betreiben?
Wochenmarkt Gemüsestand
Wochenmärkte ziehen mit ihrem Angebot und ihrer Atmosphäre die Menschen an.
© AdobeStock

Gerichtsentscheidung

Darf die Kommune den Wochenmarkt betreiben?

von Gudrun Mallwitz
Redakteurin | KOMMUNAL
22. November 2022
Viele Städte und Gemeinden haben die Wochenmärkte in private Hände gelegt. Doch was ist, wenn sie doch wieder lieber selbst den Wochenmarkt betreiben wollen? Dürfen sie sich in dem Bereich überhaupt wirtschaftlich betätigen? Ein Gericht hat jetzt eine Entscheidung dazu getroffen.

Zwischenzeitlich hatte eine Stadt in Nordrhein-Westfalen es einer privaten Veranstalterin überlassen, die Wochenmärkte durchzuführen. Seit April  betreibt die Stadt die Wochenmärkte wieder selbst, so wie es bis 2004 der Fall war. Dagegen zog die Unternehmerin vor Gericht. In einem Eilverfahren blieb sie erfolglos. Jetzt hat der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster eine Entscheidung gefällt. Damit haben die Richter dem Streit um die Ausrichtung der Wochenmärkte ein Ende gesetzt.

Weiterlesen mit

Ihre Vorteile:

  • 100 % unabhängigen Klartext-Journalismus aus Kommunen für Kommunen
  • alle Artikel auf KOMMUNAL.de frei zugänglich
  • exklusive Umfragen und Infografiken
  • Hintergrund-Reportagen aus Kommunen
  • Vorzeige-Beispiele zum sofortigen Nachmachen
  • Aktuelle Urteile und Rechtsgutachten verständlich aufbereitet
Sie sind bereits Abonnent?
Der Newsletter für kommunale Entscheidungsträger. Lesen Sie was Kommunen bewegt

Auch von Gudrun Mallwitz

  • Kinder der Schule auf dem Süsteresch im Atrium (Lichtblick)
    Schule auf dem Süsteresch

    Wenn die Schule zum Lernparadies wird

    von Gudrun Mallwitz
  • Vorlesehund Milow auf dem Teppich in der Stadtbibliothek
    Lesen üben

    Ein Vorlese-Hund für die Stadtbibliothek

    von Gudrun Mallwitz
  • TIny Houses für Flüchtlinge in Dammfleth
    Wohnungen

    Kommunen setzen auf Tinyhouses für Flüchtlinge

    von Gudrun Mallwitz

Lesen Sie auch...

  • Streit um Fotos

    Gerichtsurteil: Bürger dürfen Falschparker anschwärzen

    von Christian Erhardt
  • Recht aktuell

    Klimaaktivisten oder Klimaterroristen?

    von Alexander Kubik
  • Gerichtsentscheidung

    Muss die Streuobstwiese dem Schulneubau weichen?

    von Gudrun Mallwitz

Neuester Inhalt

  • Neues Arbeiten

    Fachkräftemangel: Wie finde ich die Mitarbeiter von morgen?

    von Christian Burgart
  • Fachkräftemangel

    Künftig werden wir mehr arbeiten müssen

    von Daniel Dettling
  • Streit um Fotos

    Gerichtsurteil: Bürger dürfen Falschparker anschwärzen

    von Christian Erhardt

Schlagwörter

  • Recht Aktuell

ZURÜCK ZUR STARTSEITE

Home

Footer First Navigation

  • KOMMUNALBESCHAFFUNG
  • Leserservice
  • AGB
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
  • Mediadaten
  • Verträge kündigen
  • Datenschutzeinstellungen

Footer Second Navigation

  • Wir auf Facebook