
Wie umgehen mit im Dezember noch nicht ausgegebenen Haushaltsmitteln - "Dezember-Fieber ist keine Lösung" meinen unsere Autoren und stellen Alternativen für die solide Haushaltsführung vor
Impf-Booster gegen Dezember-Fieber
Kommunalfinanzen: Wenn nicht alle Haushaltsmittel abgerufen wurden...
Werden Ermächtigungen im Haushalt im laufenden Jahr nicht in Anspruch genommen, verfallen diese im Normalfall. Das führt oft zu Kürzungen für die kommenden Jahre. Aus Sicht von Verwaltungen ein echtes Problem, ist so die Flexibilität doch sehr eingeschränkt. Doch es gibt Möglichkeiten, diese zeitliche Bindung flexibler zu gestalten und so Gestaltungsspielraum im Haushalt zu gewinnen - auch ohne sogenanntes Dezember-Fieber. Als solches wird es bezeichnet, wenn kurz vor Jahresende noch der schnelle Run beginnt, genehmigte Mittel möglichst schnell auszugeben. Finanztechnisch ein wenig sinnvolles Instrument. Unsere Haushaltsexperten Matthias Wiener und Oliver Junk erläutern die Alternativen und geben praktische Tipps für Verwaltungen.
Das kommunale Haushaltswesen ist von einer jahresweisen Denkweise geprägt, selbst dann, wenn die Kommune einen Doppelhaushalt aufstellt. Das bestimmt der in jeder Gemeindeordnung bzw. jedem Kommunalverfassungsgesetz verankerte Grundsatz der zeitlichen Bindung. Nach diesem Prinzip werden die im kommunalen Haushalt enthaltenen Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen sowie die Verpflichtungs- und Kreditermächtigungen an ein Kalenderjahr gekoppelt.