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Karlsruhe weist Jobcenter-Klage der Kommunen ab

17. Oktober 2014
Grundsatzurteil aus Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage mehrerer Kommunen und Landkreise abgewiesen, die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit übernehmen wollten.

Der Bund bleibt frei in seinen Entscheidungen

Der Bund kann aber weiterhin selbst darüber entscheiden, wie vielen Kommunen er die alleinige Betreuung von Arbeitslosen ohne Beteiligung der BA ermöglicht. Dass der Bund die Zahl dieser sogenannten Optionskommunen bundesweit auf 110 und damit ein Viertel aller Jobcenter festlegte, sei nicht zu beanstanden, entschied das Gericht (Az.: 2 BvR 1641/11).
In der Regel betreiben Arbeitsagenturen und Kommunen die Jobcenter gemeinsam. Abweichend davon dürfen 110 Kommunen Langzeitarbeitslose in Eigenregie - also unabhängig von der Arbeitsagentur - betreuen. 15 Landkreise und die Stadt Leverkusen waren vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, überwiegend weil sie beim letzten Bewerbungsverfahren um die Stellung als kommunales Jobcenter 2011 nicht zum Zuge gekommen waren.

Das Verfahren hat Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen

In der Klage ging es um die Frage, ob die Zahl der Optionskommunen begrenzt werden und es unterschiedliche Bedingungen für die Zulassung in den Bundesländern geben darf. Für die Hartz-IV-Empfänger hatte das Verfahren keine direkten Auswirkungen - für die Haushalte der Kommunen aber schon.
Die Angebote der Arbeitsagentur gelten oft als wenig effizient. Weil demgegenüber Kommunen ihre Arbeitslosen und deren sozialen Verhältnisse besser kennen und auch gute Verbindungen zu Arbeitgebern vor Ort haben, sind sie in der Vermittlung der Betroffen oftmals effizienter und entlasten damit auch die eigenen Stadtsäckel.

Kommunen vermitteln effizienter

Ein 2005 gestarteter Modellversuch, bei dem 69 Städte und Landkreise die Betreuung von Langzeitarbeitslosen alleine übernehmen konnten, bestätigte dann die Effizienz der Kommunen. Deshalb wurde 2012 die Zahl der Optionskommunen auf 110 aufgestockt. Dies entspricht 25 Prozent aller rund 440 Jobcenter bundesweit. Ein größeres Kontingent war wegen des damit verbundenen Kompetenzverlusts der bundeseigenen Arbeitsagentur nicht möglich.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebundes (DStGB) begrüßt die Entscheidung aus Karlsruhe.  „Den Hartz-IV Beziehern hilft kein Diskussion über Organisationsfragen, sondern qualitativ gut arbeitende Jobcenter“, sagt das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg.

Der Städte- und Gemeindebund will mehr Geld vom Bund

Der DStGB hofft, dass die Frage, wer für die Betreuung der Hartz-IV Empfänger zuständig sei, sich nunmehr erledigt habe. Die rund 6 Millionen Hartz-IV Empfänger hätten einen Anspruch auf funktionsfähige Jobcenter. Den Arbeitslosen sei es vollkommen egal, ob sie die Hilfe von kommunalen Jobcentern oder den gemeinsamen Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen erhalten. Sie wollen eine qualitative Betreuung und Hilfe, um möglichst wieder auf eigenen Füßen unabhängig von Hartz-IV zu stehen. Der DStGB forderte den Bund auf, mehr Geld für Personal in den Jobcentern zur Verfügung zu stellen.

Es muss mehr für junge Menschen ohne Abschluss getan werden

Außerdem müsse verhindert werden, dass durch junge Menschen ohne Schul- oder Berufsabschluss die Zahl der Langzeitarbeitslosen immer wieder "von unten nachwächst". Deswegen fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund, die sogenannten "Arbeitsbündnisse für Jugend und Beruf" zu stärken. Hier arbeiten Jobcenter und Kommunen zusammen, um berufliche Perspektiven und eine Nachqualifizierung zu ermöglichen.

Außerdem macht sich der DStGB für eine deutliche Entbürokratisierung des Leistungssystems im Hartz-IV-Bezug stark. „Wir wollen, dass unsere Mitarbeiter mehr Zeit für die Betreuung der Erwerbslosen haben“, so Dr. Landsberg.

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