Wie umgehen mit Volksbegehren?

Wo Bürgermeister klare Kante zeigen müssen, sollten Verwaltungen möglichst neutral bleiben. So die Tipps der Experten zum Umgang mit Bürgerbegehren. Wie steht es um die Direkte Demokratie in Deutschland? Ortsbesuch in Bayern und Brandenburg.

In Bayern ist es ein Teil des politischen Alltags: Fast 2800 Volksbegehren wurden bisher im Freistaat initiiert. In mehr als der Hälfte der Fälle kam es zum Bürgerentscheid. Im Saarland dagegen waren es gerade mal 16 Begehren, und nicht einmal kam es zu einem Bürgerentscheid. Die direkte Demokratie in Deutschland ist nach wie vor davon abhängig, in welchem Bundesland man sich gerade aufhält.

Volksbegehren über Länder unterschiedlich verteilt

„Insgesamt hat die direkte Demokratie in Deutschland in den letzten zehn Jahren deutliche Fortschritte gemacht“, meint zumindest Oliver Wiedmann vom Verein „Mehr Demokratie“, der sich für eine Stärkung von Volksbegehren und Volksentscheiden einsetzt. Seit 1968, als in Bayern der Volksentscheid zur „Christlichen Gemeinschaftsschule“ stattfand, bei dem es um die Überwindung der Konfessionsgrenzen im Schulbetrieb ging, fanden in insgesamt sieben Ländern Volksentscheide statt. Dass dies vor allem in Bayern geschah, hält Wiedmann für bemerkenswert: Denn im Freistaat gibt es ein besonders hohes Quorum, um zu einem Volksentscheid zu kommen. Ein Volksbegehren muss dort innerhalb von gerade einmal zwei Wochen von zehn Prozent der Wahlberechtigten unterschrieben worden sein, damit es zum Volksentscheid kommt. Und im Unterschied zu anderen Bundesländern ist in Bayern keine freie Unterschriftensammlung auf der Straße zulässig, es gibt nur die so genannte Amtseintragung.

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„Aber wie man am erfolgreichen Volksentscheid zum Nichtraucherschutz von 2010 sieht, kann so etwas in Bayern gelingen“, meint der Lobbyist für Volksbegehren. „Auch wenn für einen Volksentscheid rund eine Million Unterschriften erforderlich sind.“ Ansonsten freilich sind es oft die dicht besiedelten Stadtstaaten, in denen es zu einem Volksentscheid kommt, so wie jüngst in Berlin, wo sich am Tag der Bundestagswahl eine klare Mehrheit der Wähler für den Erhalt des innerstädtischen Flughafens Tegel aussprach. „In dicht besiedelten Gegenden ist das Sammeln von Unterschriften schlicht einfacher“, sagt Wiedmann. In Flächenländern sei der Aufwand erheblich größer. Am Schwersten hätten es Anhänger der direkten Demokratie jedenfalls im Saarland: Dass es dort jemals erfolgreiche Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene oder auch Volksentscheide auf Landesebene geben könnte, scheint so gut wie ausgeschlossen: Für einen erfolgreichen Bürgerentscheid gilt ein Zustimmungsquorum von 30 Prozent der Wähler, bei einem Volksentscheid auf Landesebene wären 25 Prozent der Wähler erforderlich. Die Unterschriften für ein Bürgerbegehren dürfen dort auch nicht auf Listen gesammelt werden: Für jede Unterschrift ist vielmehr ein eigener Stimmzettel nötig. Wie Kommunen die richtigen Rahmenbedingungen für Volksbegehren schaffen und welche Vor- und Nachteile von Volksbegehren zu bedenken sind, lesen Sie in unserer aktuellen Ausgabe.

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