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Urteil zur finanziellen Ausgleichspflicht im ÖPNV
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat in einer Grundsatzentscheidung zum Personenbeförderungsgesetz bestätigt, dass Städte und Kreise frei entscheiden können, welche rechtlichen Gestaltungen sie verwenden, wenn sie den ÖPNV finanziell unterstützen wollen.
Die Klägerin, ein Personenbeförderungsunternehmen, hatte im Verfahren gefordert, dass der Vorrang eigenwirtschaftlicher vor gemeinwirtschaftlichen Verkehren den Verkehrsunternehmen auch einen Rechtsanspruch auf den Erlass so genannter „allgemeiner Vorschriften“ durch den Aufgabenträger mit sich bringt. Allgemeine Vorschriften ermöglichen den Ausgleich tarifbedingter Mindereinnahmen durch die Aufgabenträger. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Anspruch darauf in seiner Entscheidung vom 10.10.2019 nun abgelehnt.