Corona-Maskenpflicht-kontrolliert
In öffentlichen Verkehrsmitteln geht ohne Maske nichts mehr. Doch wer kontrolliert?
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Coronavirus

Streit um Kontrolle der Maskenpflicht

Bundesweit ist seit Montag zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Corona-Virus die Maskenpflicht vorgeschrieben - Schleswig-Holstein will erst am Mittwoch nachziehen. Doch noch herrscht Uneinigkeit, wer die Einhaltung kontrollieren soll.

Alle Bundesländer haben in der Corona-Pandemie inzwischen eine Maskenpflicht beschlossen. Sie gilt im Nahverkehr in Bussen und Bahnen - und überall auch in Geschäften. In Berlin ist der Einzelhandel ab Mittwoch auch nicht mehr ausgenommen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, dem droht in der Hauptstadt zunächst aber kein Bußgeld.

Kontrolle der Maskenpflicht im ÖPNV 

Noch immer scheint aber vielerorts unklar, wer die Maskenpflicht kontrollieren soll. Zum Beispiel in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen weist laut "Der Spiegel" darauf hin, dass die Maskenpflicht nicht in den Beförderungsrichtlinien stehe und deshalb auch nicht unter Hausrecht falle. In Magdeburg (Sachsen-Anhalt) sieht man das offenbar genauso. "Die Verkehrsunternehmen sehen sich nicht in der Verantwortung, die Maskentragepflicht im ÖPNV zu kontrollieren", sagt die Chefin der Magdeburger Verkehrsbetriebe, Birgit Münster-Rendel. "Dies ist nicht leistbar."

In Paderborn (Nordrein-Westfalen) hingegen werden Fahrscheinkontrolleure in den Bussen des Padersprinters stichprobenartig überprüfen, ob die Fahrgäste einen geeigneten Mundschutz tragen. Dies kündigte das kommunale Unternehmen Anfang der Woche an. Der Padersprinter fährt im gesamten Stadtgebiet.

Handel erklärt sich für nicht zuständig

Auch darüber, wer in Geschäften kontrollieren soll, herrscht Uneinigkeit. Der Handel sieht sich dazu nicht verpflichtet. Unternehmen weisen darauf, dass die Polizei und nicht sie dafür zuständig sind, in den Geschäften die behördlichen Maßnahmen zu kontrollieren. Es liege ihnen keine rechtliche Handhabe vor, die Kunden zu kontrollieren und zu sanktionieren.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hingegen macht klar, dass sie das gar nicht schaffen würde. "Wir sind personell gar nicht in der Lage dazu, die Maskenpflicht ständig auch in den Läden zu kontrollieren", sagte ein Sprecher auf Anfrage von KOMMUNAL. Bei größeren Geschäften sei dies Sache des privaten Sicherheitsdienstes. "Nur wenn es größere Probleme gibt, kommen wir dazu", betonte er. Ansonsten kontrollierten auch die Ordnungsämter.

In Freiburg starten gemeinsame Kontrollen

Manchmal aber geht es doch gemeinsam: So sind im baden-württembergischen Freiburg seit Anfang der Woche Kontrolleure des Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei in den Geschäften und im ÖPNV unterwegs. Sie setzen zunächst auf Information und nicht auf Strafen. Ein Video der "Badische Zeitung" zeigt den Einsatz.

Polizei und Ordnungsämter haben neben ihren sonstigen Aufgaben bereits jetzt viel zu tun,  Mitarbeiter schieben vielerorts seit Wochen Überstunden. Sie überprüfen seit Wochen in den Städten und Gemeinden, ob die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregelungen eingehalten werden. Ihre bisherige Bilanz: Die Bevölkerung halte sich weitgehend an die Vorschriften. Probleme gibt es allerdings immer wieder einmal, wenn Alkohol mit im Spiel ist. Dabei kommt es auch zu Angriffen gegen die Ordnungshüter.

Polizei fordert einheitliche Regelungen

Die Deutsche Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert bundesweit einheitliche Regelungen zur Maskenpflicht. Der stellvertretende Bundesvorsitzende Jörg Radek sagte auf Anfrage zu KOMMUNAL: "Die Corona-Krise darf hierzulande nicht zu einem politischen Wettbewerb um Wählerstimmen ausarten, genauso wenig wie angestrebte Lockerungsanordnungen." Der Mund-Nasen-Schutz sei eine sinnvolle und einfache Möglichkeit, die Ansteckungsgefahr im Alltag zu minimieren. Auch die Polizeikollegen nutzen im Dienst diesen Schutz.

Unterschiedlich hohe Bußgelder

"Es kann nicht Aufgabe der Polizei sein, den Bürgern die Unterschiede in den Regelungen der Bundesländer zu erklären " heißt es bei der Polizei. Denn manche Länder sehen bei Verstößen hohe Bußgelder vor, andere verzichten ganz auf Strafen. Wer in Bayern in Bussen, Bahnen und Geschäften ohne Mund-Nasen-Schutz unterwegs ist und erwischt wird, zahlt 150 Euro. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen droht hingegen beispielsweise kein Bußgeld. Ebenso nicht in Nordrhein-Westfalen oder dem Saarland. In einigen Ländern müssen auch Kinder ab sechs Jahren Mundschutz tragen, in anderen nicht.