Hygiene sicherstellen
Corona-Lockerungen: Schulöffnung will gut geplant sein
Zur Schulöffnung und den organisatorischen Voraussetzung hat sich Gerd Landsberg, der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Stellung bezogen.
Die Wiederaufnahme des Schulbetriebes, wenn auch nur für eine beschränkte Schülerzahl, ist eine zentrale Herausforderung für die Kommunen als Schulträger. Dies betrifft zunächst den organisatorischen Aufwand, wonach genau festgelegt werden muss, wann und wie welche Schülerinnen und Schüler wieder in den Schulbetrieb eingegliedert werden. Wichtig ist auch der Schutz des Lehrpersonals, wo festgelegt werden sollte, welche Risikogruppen zunächst nicht herangezogen werden sollen. Bei den räumlichen Voraussetzungen sollte möglichst einheitlich festgelegt werden, welche Raumgröße für wie viele Schüler bereitgestellt werden muss.
Schulöffnung braucht Hygienekonzepte
Zentral sind natürlich auch die notwendigen Hygienekonzepte. Dazu gehört die regelmäßige Desinfektion, insbesondere der Toilettenbereiche, das Verfügbarmachen von Schutzmitteln (Seife, Desinfektionsmittel, Einweghandtücher und Schutzmasken). Da manche Schulen gerade auch im Sanitärbereich nicht in besonders gutem Zustand sind, müssen ggf. kurzfristige Renovierungsarbeiten durchgeführt werden. Auch im Schülerverkehr müssen die Anforderungen an Hygiene und ausreichende Abstände gewährleistet werden.
Gesundheitsschutz im Zweifel wichtiger als Schulöffnung
Wir gehen davon aus, dass die Länder und die Schulaufsichtsbehörden in Abstimmung mit den Schulleiterinnen und Schulleitern die entsprechenden Bedingungen festlegen. So wichtig der Schulbetrieb ist, um das öffentliche Leben behutsam in Gang zu bringen, so muss der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen immer höchste Priorität haben. Da im Prinzip der Teilschulbetrieb erst ab dem 04. Mai 2020 wieder anlaufen soll, muss die Zeit bis dahin konsequent genutzt werden.