Reichsbürger bei der bayerischen Polizei
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Polizisten mit Reichsbürger-Hintergrund verlieren Beamtenstatus

18 Disziplinarverfahren wurden bei der Bayerischen Polizei insgesamt in Zusammenhang mit der Reichsbürger-Bewegung eingeleitet. Zwei sind nun entschieden: Ein Polizeihauptkommissar und ein Polizeihauptmeister müssen den Staatsdienst verlassen.

"Wer vom Gedankengut der Reichsbürger überzeugt ist, der gehört nicht zur Bayerischen Polizei und hat dort nichts zu suchen", sagt Bayerns Innenminister Joachim Herrmann. Deshalb wurde einem Ersten Polizeihauptkommissar der Bereitschaftspolizei und einem Polizeihauptmeister des Präsidiums Schwaben Nord nun der Beamtenstatus entzogen. Beide Polizisten waren bereits seit 2016 wegen Verdacht auf Beteiligung an der Reichsbürger-Bewegung vom Dienst suspendiert.

Polizeihauptkommissar tritt vor Reichsbürger-Verein auf

Der Polizeihauptkommissar war zuvor Ausbilder bei der Polizeischule Ainring. Mehrfach war er durch Reichsbürger-Nähe aufgefallen. Suspendiert wurde er nachdem er im Februar 2016 vor der "Heimatgemeinde Chiemgau" auftrat. Die Mitglieder der Vereinigung nennen sich selbst "Reichsdeutsche". Nach seinem Auftritt bei einer Veranstaltung der Heimatgemeinde sagte der Polizeihauptkommissar zur lokalen Presse, er verstehe sich als Bindeglied zwischen der Gruppierung und der Bayerischen Polizei. Einem Bericht über diese Aussagen bei chiemgau24 folgend, suspendierte die Polizei den Hauptkommissar. Nun hat ihn das Münchner Verwaltungsgericht auf Antrag der Disziplinarbehörde aus dem Beamtenverhältnis entfernt. Es kann jedoch noch Einspruch eingelegt werden.

Polizeihauptmeister bittet selbst um Entlassung

Der Polizeihauptmeister aus Schwaben war auffällig geworden, da er selbst den Behörden gegenüber Reichsbürger-Gedankengut vertreten habe. Er wurde daher im Oktober 2016 vom Dienst suspendiert. Später beantragte die Disziplinarbehörde beim Verwaltungsgericht seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Daraufhin stellte der ehemalige Polizist selbst einen Antrag auf Entlassung. Der Entlassungsbescheid ist seit April 2019 bestandskräftig. Damit sind weitere zwei der insgesamt 18 Disziplinarverfahren in der Bayerischen Polizei in Zusammenhang mit der Reichsbürger-Bewegung abgeschlossen. Acht weitere Verfahren wurden bereits mit einer disziplinarrechtlichen beziehungsweise dienstaufsichtsrechtlichen Ahndung abgeschlossen. Acht Verfahren laufen derzeit noch. Fünf Verfahren richten sich gegen aktive Polizeivollzugsbeamte und fünf gegen Ruhestandsbeamte. Die aktiven Polizeivollzugsbeamten wurden alle vom Dienst suspendiert. Herrmann kündigte an, auch weiterhin konsequent gegen Reichsbürger vorzugehen.

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Reichsbürger erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als ihren Staat an und das Grundgesetz nicht als ihre Verfassung. Somit verweigern sie sich der demokratisch legitimierten Gewalt. Diese sollen Polizisten jedoch schützen. Den Dienst eines Reichsbürgers bei der Polizei hält daher nicht nur der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann für fragwürdig.