Radarfallen sind vielen Autofahrern ein Ärgernis - vor Gericht gewann nun ein Autofahrer - der Grund: Die Kommune hatte eine private Firma hinzugezogen - ein Urteil mit Grundsatzcharakter!
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Blitzer: Aus für viele Radarfallen?
Eigentlich sollten inzwischen alle Städte und Gemeinden wissen, dass sie Geschwindigkeitsmessungen nicht extern vergeben dürfen. Trotzdem kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Denn ganz verboten ist es eben nicht, private Firmen hinzu zu ziehen. Ein Grundsatzurteil schafft nun Klarheit!
Im konkreten Fall im Streit um Radarfallen geht es um einen Fall in Hessen. Der hat aber grundsätzlichen Charakter, auch wenn es das Thema Blitzer grundsätzlich unter Landesrecht fällt.
Im Main-Kinzig Kreis hatte die Gemeinde Freigericht den Angestellten einer privaten GmbH per Leiharbeit mit der Geschwindigkeitsmessung beauftragt. Wichtig dabei: Nicht nur mit der Messung, sondern auch mit der Datenverarbeitung und der Erstellung von Messberichten.