Der Lockdown wird verlängert - wir haben den Beschluss im Wortlaut
Der Lockdown wird verlängert - wir haben den Beschluss im Wortlaut
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Bund-Länder-Gipfel

Lockdown verlängert: HIER ist der neue Beschluss im Wortlaut!

Deutschland bleibt bis mindestens zum 14. Februar im Lockdown. Bund und Länder haben sich geeinigt, die Maßnahmen zu verlängern. Einige Maßnahmen werden verschärft. Dazu zählt etwa die Pflicht zum Tragen einer OP-Maske oder alternativ einer FFP2 Maske. Das Tragen von Stoffmasken ist in Geschäften und in Bussen und Bahnen künftig nicht mehr erlaubt. Alle Beschlüsse in der Übersicht!

Der Lockdown geht in die nächste Verlängerung. Die medizinische Maske wird in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften zur Pflicht. Die Schulen und Kitas bleiben grundsätzlich geschlossen. So steht es wörtlich im Beschlusspapier von Bund und Ländern. Das Papier stellen wir Ihnen am Ende dieses redaktionellen Beitrags als pdf zum Download zur Verfügung. Damit Sie vor Ort genau und juristisch in den Formulierungen einwandfrei wissen, was nun gilt. 

Bei den Schulen und Kitas zum Beispiel ist das Wort "grundsätzlich" wichtig - denn Grundsätze haben den Nebeneffekt, dass Ausnahmen möglich sind. In diesem Fall etwa können - wie bisher auch - die Länder etwa für Abschlussklassen Ausnahmen beschließen. DAs regelt in diesem Fall Satz Eins des ersten Beschlusses. Der heißt wörtlich: "Die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern gelten fort".  Und schon bisher haben die Länder etwa für Abschlussklassen Sonderregelungen getroffen, gleiches gilt zum Thema Notbetreuung. Verschärft wird hingegen Das Thema Home-Office, hier ist das Wort "Muss" in dem Beschlusstext besonders wichtig, samt diverser Ausnahmen. 

Lockdown: Home-Office wird zur Pflicht - wenn möglich...

Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten laut dem Beschluss künftig das Arbeiten im Home-Office überall da ermöglichen, wir es die Tätigkeiten zulassen. Diese Regelung gilt sogar bis zum 15. März, also über den aktuell beschlossenen Lockdown hinaus. Dazu soll das Bundesarbeitsministerium eine Verordnung erlassen. Durch mehr Homeoffice würden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert, so die Argumentation. 

Weiter geschlossen bleiben auch weite Teile des Einzelhandels, Restaurants, Kneipen, Sportstätten und Fitness-Studios, Theater, Opernhäuser und ähnliche Einrichtungen. Geöffnet bleiben Supermärkte und Drogerien. 

Mit DIESEM Papier war Kanzlerin Merkel in die Verhandlungen gegangen - der Vorschlag im Wortlaut

Lockdown bleibt Mammutaufgabe für Ordnungsämter und Gesundheitsämter 

Die Kontrollen über private Zusammenkünfte werden die Kommunen weiterhin besonders beschäftigen. Auch künftig gilt: Sie bleiben auf den eigenen Haushalt und EINE weitere nicht im Haushalt lebende Person beschränkt. Nächtliche Ausgangssperren wird es aber - zumindest deutschlandweit - nicht erneut geben. 

Auch die Gesundheitsämter der Kommunen beziehungsweise Landkreise bleiben weiter im Fokus der Politik. Hier soll aufgestockt werden. Im Beschluss heißt es wörtlich zu den Gesundheitsämtern und ihren Beschäftigten: 



"Um die engagierten Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit in dieser Pandemie von unnötigem Aufwand zu entlasten, hat der Bund mit Partnern digitale Werkzeuge für die tägliche Arbeit (weiter-)entwickelt, auch in Umsetzung der geltenden Datensicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Vor dem Hintergrund der Notwendigkeit, in Kürze wieder eine vollständige Nachvollziehbarkeit der Infektionsketten durch die Gesundheitsämter sicherzustellen ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen Ressourcenbereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Die Länder werden mit den SORMAS-Entwicklern ein Verfahren zur Anbindung bzw. Integration ihrer derzeit genutzten Softwaresysteme verabreden." 

Thema Altenheime und Pflegeheime 

Hier soll es weitere Schutzmaßnahmen geben. Konkret wird eine FFP-2 Maskenpflicht für das Personal "beim Kontakt mit den Bewohnern" vorgeschrieben. Außerdem sollen Mitarbeiter und Besucher konsequenter getestet werden. Dazu sollen die Pflegeeinrichtungen Hilfen bekommen. Im Beschlusstext heißt es wörtlich: "Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend haben Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative gestartet, um kurzfristig Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland übernehmen die entsprechenden Schulungen. Die kommunalen Spitzenverbände koordinieren, um den regionalen Bedarf zu erfassen und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen." 

Verantwortung von Kommunen und Landkreisen 

Über die beschlossenen Maßnahmen hinaus können Landkreise mit besonders hohen Infektionszahlen auch künftig weitere Maßnahmen beschließen. Die Corona-Leine, also der Bewegungsradius von 15 Kilometern wurde aber ebenso aus dem Beschluss gestrichen, wie Ausgangssperren in der Nacht. Wörtlich heißt es nun im Beschlusspapier: "Das Infektionsgeschehen entwickelt sich regional unterschiedlich. Das Ziel der 7- Tages-Inzidenz von 50 wurde in weiten Teilen bisher nicht erreicht. In Landkreisen und Ländern mit hohen Inzidenzen werden die Länder weiterhin über die allgemeinen Regeln hinausgehende umfangreiche lokale und regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen. Auch bei regional sinkenden Inzidenzen ist darauf zu achten, dass unterschiedliche Maßnahmen in den verschiedenen Landkreisen und Ländern nicht zu Ausweichbewegungen der Bürgerinnen und Bürger und einem erneuten Anstieg der Inzidenz führen. Dabei müssen die regionalen Maßnahmen vor dem Hintergrund der zu vermeidenden Ausbreitung der Virusmutation so angepasst werden, dass ein Erreichen einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche bis Mitte Februar auch in Regionen mit derzeit noch besonders hoher Inzidenz realistisch wird. Dabei soll bei Bewertung der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen auch berücksichtigt werden, dass -wenn dieses Ziel nicht erreicht werden kann- vor dem Hintergrund der Virusmutation eine wirksame Eindämmung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 erheblich gefährdet wäre und damit umfassende Schutzmaßnahmen erforderlich sind."

HIER STELLEN WIR IHNEN DAS PAPIER IM WORTLAUT ZUM HERUNTERLADEN ZUR VERFÜGUNG