Der Lockdown wird bis zum 15. Februar verlängert - was in der Beschlussvorlage der Kanzlerin genau steht!
Der Lockdown wird bis zum 15. Februar verlängert - was in der Beschlussvorlage der Kanzlerin genau steht!

Lockdown: Beschlussvorlage im Wortlaut - Diese Regeln sollen kommen!

Heute tagen ab 14 Uhr die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Kanzleramt um über die Verlängerung des Lockdowns zu diskutieren. Das Kanzleramt hat inzwischen eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Länder heute Nachmittag beschließen sollen. Wir haben das Papier für Sie!

Der verlängerte Lockdown soll vier deutliche Verschärfungen bringen. Ausgangssperren für alle, Einschränkungen im öffentlichen Nahverkehr, eine Pflicht zur FFP-2 Maske und eine indirekte Homeoffice-Pflicht. Die Verlängerung, so fordert es der Bund soll bis zum 15. Februar gelten. Das Besondere: Dieses Mal sollen die heute beschlossenen Maßnahmen ab sofort gelten, juristisch ist das aber bei den Ländern umstritten. Einziges Zuckerbrot für die Kommunen: Die Gesundheitsämter sollen aufgestockt werden. Laut Beschlussvorlage sollen Studenten geschult werden und in der Kontaktnachverfolgung eingesetzt werden. 

Der wichtigste Punkt steht unter Nummer 9 der Vorlage, dort ist geregelt, dass die Corona-Leine, also die Ausgangsbeschränkungen beziehungsweise der Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern künftig nicht nur in den Hotspots sondern deutschlandweit gelten soll. Zumindest alle, die "absehbar die Inzidenz von 50 bis zum 15. Februar nicht unterschreiten werden", wie es heißt. Das wäre praktisch deutschlandweit in nahezu allen Landkreisen der Fall. 

Lockdown: Kommt der Knuffelkontakt? Busse und Bahnen betroffen...

Auch die Kontaktbeschränkungen sollen wieder scharf werden - private Zusammenkünfte sollen im Kreis der Angehörigen eines Hausstands mit MAXIMAL EINER WEITEREN PERSON aus einem anderen Haushalt möglich sein. 

Einigkeit herrschte schon im Vorfeld über Punkt 3 des Papiers, dort ist die Rede von einer FFP-2 Maskenpflicht in Supermärkten sowie in Bus und Bahn. 

Apropos: Auch beim ÖPNV, also den Bussen und Bahnen soll es nach dem Willen des Kanzleramts Eischränkungen geben: Das FAhrgastaufkkommen soll ein Drittel der regulär zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht überschreiten....eine sehr vage Formulierung, die im Fall des Falles kaum Auswirkungen hätte. Möglich wären z.b. größere Busse oder eine engere Taktung, wenn das nicht erreicht werden kann. Konkrete Maßnahmen sind im Papier aber nicht beschrieben. 

Weich formuliert: Die Homeoffice Pflicht...

Die Pflicht zum Homeoffice kommt wohl ebenfalls nur sehr indirekt. Das zuständige Ministerium will eine Verordnung erlassen, wonach Arbeitgeber überall dort, wo es möglich ist, den Beschäftigten das mobile Arbeiten ermöglichen MÜSSEN! Die Einschränkung: "Sofern die Tätigkeiten dies nach eingehender Prüfung zulassen"....zusätzlich ist die Rede von flexibleren Arbeitszeiten, um Busse und Bahnen zu entlasten. 

Ansonsten gilt praktisch die jetzige Regelung fort, Schulen bleiben geschlossen, in Kitas gibt es weiter einen Notbetrieb. Ob hier die Kriterien erneuert werden, ist noch unklar. Viele Kitas berichten gegenüber KOMMUNAL, dass sich teils die Mehrheit der Kinder, die sonst betreut werden, aktuell auch in der Notbetreuung befinden. Denn die Ausnahmen sind bisher weit gefasst und schwer zu kontrollieren. Ausnahmen bleiben weiter die Abschlussklassen: Wörtlich heißt es in dem Papier: "Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren".

Der Schutz von Altenheimen soll zudem verbessert werden, etwa durch mehr Schnelltests beim Betreten der Einrichtung und eine verpflichtende Testung des Personals. Das hatte in den vergangenen Wochen immer wieder für Diskussionen gesorgt. - denn viele nahmen bisher an den freiwilligen Tests nicht teil. Das gilt insbesondere auch in den Schulen. Zahlreiche Kommunen berichten, dass in ihren Schulen nur ein Bruchteil der Lehrer bereit ist, an den freiwilligen Tests teilzunehmen. Beim Testen in Seniorenheimen sollen nun auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr verstärkt eingesetzt werden. 

Wörtlich heißt es zum Thema in dem Papier: 

Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend haben Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative gestartet, um kurzfristig Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen.

Die Hilfsorganisationen in Deutschland übernehmen die entsprechenden Schulungen. Die kommunalen Spitzenverbände koordinieren, um den regionalen Bedarf zu erfassen und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Neben den Pflege- und Altenheimen sind auch Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besonders schutzbedürftige Orte mit erhöhtem Infektionsgeschehen. Daher ist es wichtig, dass auch in diesen Einrichtungen ausreichende Testungen vorgenommen werden können. Für Leistungserbringer der Eingliederungshilfe übernimmt der Bund die Personalkosten für die Testung. Für die Sachkosten gilt die bereits getroffene Regelung in der Coronavirus- Testverordnung.

Der Gipfel beginnt heute um 14 Uhr - sobald das Ergebnis steht, zeigen wir Ihnen das Beschlusspapier wieder im Wortlaut auf www.kommunal.de 

HIER FINDEN SIE DEN BESCHLUSSVORSCHLAG IM WORTLAUT ALS PDF