Corona-Kitagebuehren-Defizit-Kommunen
Kinder nur in der Notbetreuung: In der Corona-Krise entgehen den Kommunen Kita-Gebühren
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Kinderbetreuung

Corona: Kommunen fehlen Kitagebühren

Eltern werden in der Corona-Krise Kitagebühren erlassen, Kommunen bleiben aber auf einem finanziellen Defizit sitzen. Die Länder gleichen nicht die gesamten Einnahmeverluste aus. Das aber fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Die Corona-Krise beschert den Städten und Gemeinden drastische finanzielle Einbußen. Allein die ausgesetzten Elternbeiträge bei den Kitagebühren reißen bei vielen Kommunen tiefe Löcher in die Kassen. Denn nicht alle Länder ersetzen den Städten und Gemeinden die entgangenen Einnahmen, manche nur teilweise - oder über pauschalierte Zuweisungen. "Kommunen werden im Bereich der Kitas auf hohen Kosten sitzen bleiben", beklagt Uwe Lübking, Dezernent für Bildung beim Deutschen Städte- und Gemeindebund.

Nordrhein-Westfalen erstattet nur die Hälfte der  entgangenen Kitagebühren

In Nordrhein-Westfalen zum Beispiel will das Land den Kommunen nur die Hälfte der ausgefallenen Gebühren erstatten. Kommunalministerin Ina Scharrenbach spricht dennoch von einer "fairen Vereinbarung mit den Kommunen im Sinne der Familien".

Die dortige Landesregierung hat zusagt, die Betreuungs- und Bildungseinrichtungen weiter zu finanzieren.  Das Land übernimmt zusätzlich - wie bereits im April - für Mai  50 Prozent der ausgefallenen Elternbeiträge von den Kommunen.

Bayern bietet pauschalen Kita-Beitragssatz zur Entlastung an

Ein weiteres Beispiel: Bayern erlässt den Eltern, die für ihre Kinder keine Notbetreuung in Ansprechen nehmen, die Kita-Beiträge für die Monate April, Mai und Juni. Träger müssten in diesem Fall eigentlich den vollständigen Ausfall der Kita-Gebühren tragen, betonte eine Sprecherin des bayerischen Familienministeriums gegenüber KOMMUNAL. Denn wenn im jeweiligen Betreuungsvertrag beziehungsweise in der Satzung nichts anderes wirksam vereinbart wurde, entfalle bei Nichterbringung der Betreuungsleistung der Anspruch auf die Zahlung der Eltenrbeiträge.

Das Land hat den Trägern der Einrichtungen einen  pauschalen Beitragssatz zur Entlastung angeboten, wenn sie auf die Elternbeiträge verzichten. "Die pauschalen Erstattungsbeiträge orientieren sich an den Erfahrungswerten für moderate und angemessene Elternbeiträge", erläuterte die Sprecherin. Das Konzept sei von den Kommunalen Spitzenverbänden und der Freien Wohlfahrtspflege einhellig begrüßt und mitgetragen worden.

Die Träger von Kinderbetreuungseinrichtungen erhalten trotz der Betretungsverbote weiterhin die staatliche Förderung, unterstrich die Sprecherin. In vielen Fällen werde ihnen durch die Fortzahlung der Betriebskostenförderung sowie der Leistung des Beitragssatzes keine Einnahmeausfälle entstehen, schätzt sie die Folgen der weitgehenden Kita-Schließungen im Freistaat in der Corona-Krise ein.

Doch den Kommunen ist mit pauschalen Beitragssätzen nicht wirklich geholfen. Denn die Kita-Gebühren sind - je nach Stadt oder Gemeinde - ganz unterschiedlich gestaltet. Sie orientieren sich auch an den Einkommen der Eltern.

Sangerhausen rechnet mit über 100.000 Euro Defizit

Mit einer Eilentscheidung hatte die Stadt Sangerhausen (Sachsen-Anhalt) nach der Einstellung des Normalbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen die Elternbeiträge ausgesetzt, also für all diejenigen, die ihre Kinder in der Corona-Krise vorerst nicht in  eine der 13 kommunalen Kita dürfen. Notbetreuung steht nur Kindern von Eltern zu, die in wichtigen systemrelevanten Bereichen arbeiten und damit unabkömmlich sind. Monatlich rechnet die Stadt nun mit einem Defizit von weit über 100.000 Euro, wie ein Sprecher auf Anfrage von KOMMUNAL mitteilte. 

Das Land Sachsen-Anhalt kündigte an, Kommunen, die keine Elternbeiträge erheben, die Einnahmeausfälle erstatten zu wollen. Landkreise und kreisfreie Städte sollen dem Sozialministerium bis August die notwendige Erstattungssumme melden. "Das Land wird diese Summe dann in einer sozialverträglichen Regelung erstatten", sagte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage von KOMMUNAL.

Im April werden den Kommunen die Beiträge noch für alle Kinder bezahlt - unabhängig davon, ob Notbetreuung in Anspruch genommen wurde oder nicht, verspricht das Land.  Im Mai gilt dies nur noch für die Kinder, die nicht in der Einrichtung betreut werden können, so die Sprecherin des Sozialministeriums weiter.  Gemeinden, die auch für den Monat Mai 2020 keine Elternbeiträge erheben beziehungsweise den Eltern zurückerstatten, bekämen die Einnahmeausfälle ausgeglichen.

Kita-Erstattungsgebühren in Baden-Württemberg viel zu niedrig

In Baden-Württemberg hat das Land 153 Euro für jedes Kind unter drei Jahre und 105 Euro je Kind über drei Jahre veranschlagt. Die Gesamtsumme wird  von den Kommunen als viel zu niedrig angesehen, wie eine Erhebung des dortigen Städte- und Gemeindebundes ergab.

Was die Bundesländer den Kommunen zahlen wollen

Laut einer vom Deutschen Städte- und Gemeindebund erstellten Tabelle hat Bayern - für April bis Juni- 170 Millionen Euro an finanzieller Unterstützung an die Kommunen in Aussicht gestellt, in Baden-Württemberg sind es je 100 Millionen Euro für April und Mai. Sachsen erstattet den Städten und Gemeinden rund 28 Millionen Euro monatlich und Brandenburg rund 14 Millionen Euro. Sachsen-Anhalt hatte im März beschlossen, etwa 15 Millionen Euro bereit zu stellen. In Hessen ist bislang keine Erstattung der Kita-Gebühren geplant, was die Opposition heftig kritisiert.

Forderung des Städte- und Gemeindebunds

Für den Deutschen Städte- und Gemeindebund reicht die bisher angekündigte Unterstützung für die Kommunen bei weitem nicht aus. "Die Länder müssen einsehen, dass die monatelange Notbetreuung und die damit einhergehenden Beitragsausfälle zu erheblichen Defiziten in den kommunalen Haushalten geführt haben und weiter führen werden", sagt Dezernent Uwe Lübking. "Die Kommunen erwarten, dass die Länder diese Beitragsausfälle vollständig kompensieren."