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Regulärer Schulunterricht

Die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern

Bundeskanzlerin Merkel und die Regierungschefs haben sich auf neue Regelungen in der Corona-Krise verständigt. So soll bei gleichbleibendem Infektionsgeschehen spätestens nach den Sommerferien der Unterricht in den Schulen wieder regulär laufen. KOMMUNAL listet die wichtigsten Beschlüsse auf.

Bei ihrer Konferenz in Berlin haben Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidentinnen und Regierungschefs am Mittwoch in der Corona-Krise zahlreiche neue Beschlüsse gefasst und zugleich bisherige Verabredungen bekräftigt. Dass manche Länder die Corona-Beschränkungen stärker als andere gelockert haben, hat in den vergangenen Wochen untereinander für Verstimmung gesorgt. Die Kanzlerin warnte davor, das Erreichte im Kampf gegen das Corona-Virus zu gefährden.  Nun wird weiter gelockert, aber auch an den Abstandsregeln festgehalten.

Die neuen Corona-Beschlüsse:

  •   Die Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen bleiben: Der Mindestabstand von 1,5 Metern und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen.  Diese Maßnahmen hätten sich als Schutzmaßnahme im Kampf gegen SARS-CoV2 bewährt und werden fortgeführt, um  die geringe Anzahl von Neuinfektionen weiterhin niedrig zu halten, waren sich  Bund und Länder einig.

"Der Umgang mit dem Virus wird für die Zeit, bis ein Impfstoff gefunden wird, unser Handeln bestimmen", heißt es in dem KOMMUNAL vorliegenden Beschlusspapier. Für die Ordnungsämter, die kontrollieren sollen, bedeutet das weiterhin viel Arbeit. Auf sie kommt nach der erfolgten Freischaltung der Corona-Warn-App ein enormer zusätzlicher Arbeitsanfall zu.

Corona-Infektionsobergrenzen bleiben

  •  Weiterhin gilt: Dort, wo dies die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen (mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen)  erfordert, sollen im Rahmen der vorzusehenden Maßnahmen im öffentlichen Raum weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern.  

Regulärer Unterricht nach den Sommerferien

  • Die Schulen sollen spätestens nach den Sommerferien wieder ihren regulären Betrieb aufnehmen, sofern das Infektionsgeschehen das zulässt. Dort gelten weiterhin die Schutz- und Hygienekonzepte. Zeitnah soll auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.
  •  Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden. Versammlungen genießen grundrechtlich besonders verbürgten Schutz; Angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsgefahren ist aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz-und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen.

Digitalpakt soll zeitnah wirken

  • Ausserdem vereinbarten Bund und Länder, dass der Digitalpakt Schule, der vom Bund um 500 Millionen Euro für Endgeräte erweitert wurde, als Sofortprogramm umgesetzt wird. Die Computer und Laptops sollen schon nach den Sommerferien einsetzbar sein.  Der Förderkatalog des Digitalpakts wird um die künftige, befristete  Beteiligung des Bundes an der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratoren erweitert. Damit soll die digitale Bildung im Präsenzunterricht sowie im Rahmen von digitalem Hausunterricht auf hohem Standard mit Unterstützung des Bundes erteilt werden können.
  • Wegen der zentralen Rolle, die die Lehrkräfte bei der Verzahnung von Präsenzunterricht und E-Learning haben, werden die Länder  die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. Hierzu dient das Schuljahr 2018/2019 als Vergleichsmaßstab. Bund und Länder streben an, zur Umsetzung bis Ende August eine weitere Sondervereinbarung abzuschließen, die Verbesserungen noch im Jahr 2020 greifen können.  

Online-Zugangs-Gesetz schnell umsetzen

  • Zur zügigen und flächendeckenden Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) unterstützt der Bund die Länder und Kommunen finanziell, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („einer für alle“) flächendeckend umsetzen. Die (Nach-)Nutzung der so erstellten Services ist die entscheidende Grundlage für einen schnellen skalierbaren Erfolg des OZG. Zu diesem Vorgehen verpflichten sich die Länder und streben unter Beachtung der Vorgaben zur Interoperabilität eine fristgerechte Umsetzung des OZG in ihrem Zuständigkeitsbereich gemeinsam mit den Kommunen an. Unterstützt wird dieses Vorgehen durch ein Plattform-System.  

Zeitplan Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst

  •  Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefs beauftragen die Gesundheitsministerkonferenz, bis zum 30. August 2020 den Entwurf für einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“ vorzulegen. Damit soll der ÖGD personell mit Unterstützung des Bundes ab dem Jahr 2022 und auch  technisch besser ausgestattet werden. 
  • Um die Strukturen zukunftsfähiger zu machen, soll im Bereich Personal auch die Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit im ÖGD, die Aus- und Weiterbildung sowie die Nachwuchsgewinnung enthalten sein. Im Bereich der technischen Ausstattung soll insbesondere geklärt werden, wie das Meldewesen durch eine flächendeckend interoperable, nutzerfreundliche Digitalisierung verbessert und beschleunigt werden kann.
  • Zur Vorbereitung des „Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ und zur Einbindung der Beteiligten auf kommunaler Ebene wird die Bundeskanzlerin unter Beteiligung des MPK-Vorsitzlandes Bayern und Ko-Vorsitzlandes Hamburg zu einem Online-Kongress einladen.  

Zukunftsprogramm Krankenhäuser

  • Die Bundesregierung wird aus dem Bundeshaushalt drei Millarden Euro in einem "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" in eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland investieren. Die Umsetzung erfolgt analog zu den Regelungen des bereits vorhandenen Strukturfonds. Anders als beim bestehenden Strukturfonds, der eine Kofinanzierung von mindestens 50 Prozent durch das jeweilige Land  beziehungsweise die zu fördernde Einrichtung vorsieht, wird das Erfordernis der Kofinanzierung auf 30 Prozent reduziert. Dabei soll auch der Bedeutung der Universitätskliniken für die Versorgung angemessen Rechnung getragen werden.

Konjunkturpaket: Geldabfluss sicherstellen

  • Soweit die Förderprogramme des Bundes eine Kofinanzierung der Länder vorsehen, werden diese ebenfalls kurzfristig Haushaltsmittel bereitstellen, um den für die konjunkturelle Wirkung wesentlichen Mittelabfluss in den Jahren 2020 und 2021 sicherzustellen, zum Beispiel im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder beim Investitionspakt Sportstätten.

Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder

  • Die Länder stellen auch für den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung Mittel bereit, für das der Bund mit dem „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 – 2021“ zusätzlich eine Milliarde Euro ausgibt. Beim Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unterstützt der Bund die Länder entweder durch einen Zuschuss in Höhe von höchstens 54 Prozent der investiven Kosten oder in Höhe von höchstens einem Drittel der Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung. Im Übrigen bleibt es bei Projekten im Rahmen der GRW bei der hälftigen Teilung der Kosten zwischen Bund und Ländern.

Nationale Reserve an Schutzausrüstung

  •  Der Bund wird eine nationale Reserve an persönlicher Schutzausrüstung aufbauen. Dazu wird von BMWi, BMG, BMI und BMVg aktuell ein Konzept zur Bildung einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS) erstellt. Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass dies auch dezentral in den medizinischen Einrichtungen und beim Katastrophenschutz der Länder erfolgt. Maßstab für die Bevorratung soll sein, dass ein physischer Mindestvorrat von einem Monat besteht. Der Bund wird die entsprechende Erstausstattung finanziell unterstützen.

Hier lesen Sie das Papier im Wortlaut: