Was die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern für die Kommunen bedeuten
Was die neuen Corona-Beschlüsse von Bund und Ländern für die Kommunen bedeuten

Beschluss der Regierungschefs

neue Corona-Beschlüsse: Worauf sich Bund und Länder geeinigt haben

Die Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 30. April hat wenig Veränderungen gebracht. Die wirklich wichtigen Punkte und Entscheidungen über Lockerungen sollen erst kommenden Mittwoch, am 6. Mai fallen. Trotzdem sind in dem Beschluss zur Eindämmung der Corona-Pandemie wichtige Beschlüsse für Kommunen enthalten. Wir stellen das Papier vor.

Die Corona-Beschlüsse zielen vor allem auf die Kontaktnachverfolgung. Dieser Punkt ist besonders wichtig für die Gesundheitsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte. Wörtlich heißt es im heutigen Corona-Beschluss dazu: "Wesentliches Element der Infektionskontrolle ist die vollständige Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten. Wenn die Kontaktnachverfolgung nicht gelingen würde, bestünde die große Gefahr, dass eine neue Infektionsdynamik entsteht. Deshalb bauen die Länder lageangepasst erhebliche Personalkapazitäten (ein Team aus 5 Personen je 20.000 Einwohner) auf. Seit dem 24. April melden alle Gesundheitsämter über die zuständigen Landesbehörden an das Robert-Koch-Institut, ob die vollständige Kontaktnachverfolgung gewährleistet, gefährdet oder bereits aktuell nicht mehr möglich ist. Dies ermöglicht den Ländern, diese Kapazitäten bei besonders betroffenen Gesundheitsdiensten sofort aufzustocken und vom Bund die dort aufgebauten Kontaktnachverfolgungsteams von RKI, Bundeswehr und aus dem Medizinstudenten-Programm „Medis4ÖGD“ anzufordern. Die möglichst vollständige Kontaktnachverfolgung ist die Grundvoraussetzung für weitere Öffnungsschritte und ein wichtiger Maßstab für die Bewertung der Frage, welche Neuinfiziertenzahlen im mehrtätigen Mittel toleriert werden können."

Museen und Zoos sollen wieder öffnen - und auch viele Spielplätze 

Die Punkte sieben und acht der Corona-Beschlüsse vom 30. April betreffen ebenfalls vor allem die Kommunen. Es geht zum einen um die Spielplätze aber auch um öffentliche Kultureinrichtungen. Wörtlich heißt es im Beschluss dazu: 

"Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden, um Familien neben Grünanlagen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu bieten. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden:

Museen,Ausstellungen und Galerien, Gedenkstätten, sowie zoologische und botanische Gärten.

Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass diese Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können. Die Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Mio. € für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in kleinen und mittleren Museen aufzulegen."

Die Auflagen müssen entsprechend von den Kommunen kontrolliert werden. Das gilt auch für die Erleichterungen, die für Kirchen und Religionsgemeinschaften in Kraft treten sollen. Auch hierzu ein Auszug aus den Corona-Beschlüssen von Bund und Ländern: 

"Auch aufgrund des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird. Vor dem Hintergrund des partnerschaftlichen Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften in Deutschland haben Länder und Bundesinnenminister mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen unter Beachtung des Infektionsschutzes vorbesprochen und hieraus eine Übersicht hinsichtlich der von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgesehenen Maßnahmen erstellt."

Was die Corona-Beschlüsse zu Gastronomie, Tourismus und Sportcentern sagen....

Für diese Punkte sollen die Fachministerkonferenzen nun Vorschläge für Rahmenbedingungen erarbeiten. Diese sollen dann bei der nächsten Runde von Bund und Ländern am kommenden Mittwoch, 6. Mai beraten und beschlossen werden. Das heißt konkret: Gastronomie, Friseure, Fitness-Studios und andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen können sich Hoffnungen machen, bald nach dem 6. Mai unter Auflagen wieder öffnen zu dürfen.