Das Beherbergungsverbot gilt bei Weitem nicht überall - wohl aber in Schleswig-Holstein, wie die Staatskanzlei erklärte
Das Beherbergungsverbot gilt bei Weitem nicht überall - wohl aber in Schleswig-Holstein, wie die Staatskanzlei erklärte

Risikogebiete in Deutschland

Corona und das Beherbergungsverbot: Das sind die neuen Regeln!

Eigentlich rät die Politik ja im Moment zum Urlaub in Deutschland. Doch das wird für Reisende immer schwerer. Heute haben sich auf einer Schaltkonferenz mit dem Bundeskanzleramt die Chefs der Staats- und Senatskanzleien auf neue Regeln geeinigt. Teilweise zumindest. Denn auch die jüngste Absprache birgt Unklarheiten. Wir haben das Papier für Sie im Original.

Wer aus einem Risikogebiet kommt, soll künftig in vielen Bundesländern einen negativen Corona-Test vorlegen müssen. Das ist die Einigung von heute aus der Telefonschaltkonferenz des Bundeskanzleramts mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien. Die Corona-Tests dürfen höchstens 48 Stunden alt sein. Es dauerte aber nicht lange nach Bekanntgabe der Einigung, bis die Länder Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vopommern, Niedersachsen und Thüringen Protokollerklärungen abgaben, wonach sie in Teilen von der Übereinkunft abweichen wollen. 

Beispiel Thüringen: Der dortige Ministerpräsident Ramelow erklärte, zunächst liege die Verantwortung bei den regionalen Gesundheitsämtern. Warum jedoch alle Menschen aus einer Region nicht beherbergt werden sollten, sei ihm unverständlich.

Auch aus NRW hieß es wenig später, "das sei kein Automatismus", vorerst wolle man keine innerdeutschen Beherbergungsverbote erlassen. 

Das ist der Beschluss zum Thema Beherbergungsverbot im Wortlaut:

 

Das Original-Papier haben wir Ihnen im Wortlaut als pdf angehängt. Eine spannende Passagen daraus zitieren wir hier schon mal: 



"Bund und Länder fordern ....eindringlich alle Bürgerinnen und Bürger auf, nicht erforderliche Reisen in Gebiete und aus Gebieten heraus, welche die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tage übersteigen, zu vermeiden." 

Ein Pflicht klingt definitiv anders. "Fordern auf" und "vermeiden" weisen eher auf wenig Einigkeit hin. 

Wichtig in Bezug auf das Gebiet selbst (Diskussion, ob Berliner Bezirke gemeint sind oder das ganze Bundesland) folgender Auszug: 



"Diese Maßnahmen sollen zielgerichtet erfolgen und müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis bzw. die gesamte kreisfreie Stadt beziehen, sondern sollen sich - je nach örtlichen Begebenheiten - auf die tatsächlich betroffenen Bereiche oder kommunalen Untergliederungen (auch in Nachbarkreisen) beschränken." 

Und für Reisende ebenso wichtig, wie für die Gesundheitsämter, die all die Tests durchführen müssen, ist diese Passage: 



"Insofern können solche Freitestungen für Reisezwecke nur durchgeführt werden, wenn die regionalen Kapazitäten für die Durchführung der Tests dies zusätzlich zulassen"

Soll heißen: Ein Recht auf einen Test gibt es nicht. Auch dann nicht, wenn sonst ein Beherbergungsverbot in einer anderen Region droht. 

Was folgt sind zahlreiche Protokollerklärungen von fünf Bundesländern.

HIER FINDEN SIE DAS DOKUMENT IM ORIGINAL ALS PDF: 

Das sagen die Kommunenvertreter zum Beherbergungsverbot 

In einer ersten Stellungnahme erklärte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg, gegenüber KOMMUNAL, dass er das Beherbergungsverbot für den richtigen Ansatz hält. Es gelte, "den Dschungel von unterschiedlichen Regelungen möglichst zu vermeiden". Insgesamt fordert er Bund und Länder dazu auf, das Infektionsgeschehen konsequenter zu bekämpfen. 

Wörtlich sagte Landsberg: "Wir stehen erst am Anfang der kalten Jahreszeit und vielen Nachbarländern sind die Infektionszahlen sind die Infektionszahlen schon so hoch, dass eine konsequente Nachverfolgung der Infektionsketten nicht mehr möglich ist. Deswegen ist es richtig, weitere einzelne bundeseinheitliche Vorgaben zu beschließen und umzusetzen. Dazu gehört auch, die Verständigung auf ein Beherbergungsverbot in Hotels, wenn die Personen aus einem Risikogebiet anreisen und keinen negativen Corona-Test vorweisen können. Der letzte Sommer hat sehr deutlich gezeigt, dass gerade Reisebewegungen ein wichtiger Beschleuniger des Infektionsgeschehens sein können. Es muss allerdings klar gestellt sein, dass dies nicht für dienstlich veranlasste Reisen gilt, wenn zum Beispiel ein Ingenieur aus Berlin-Mitte zur Kontrolle einer Windenergieanlage nach Schleswig-Holstein reisen muss. Unverzichtbar bleibt, die neuen Regelungen immer wieder den Menschen zu erklären, und ihr Verständnis zu werben. Dazu gehört auch eine täglich aktualisierte Deutschlandkarte, in der die Risikogebiete gekennzeichnet sind. Es wird Aufgabe der Kommunen sein, diese neuen Regelungen und die Hygienemaßnahmen insgesamt konsequent zu kontrollieren und bei Verstößen auch zu sanktionieren. Hier sind insbesondere Großstädte wie Berlin und Hamburg gefordert, in denen es nach wie vor eine Partyszene gibt, die die Regeln kaum beachtet. Damit gefährden sie andere."