bezahlbarer Wohnraum
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Sechs Tipps

Bezahlbarer Wohnraum: DAS können Kommunen tun!

Eine neue Broschüre des Planungsverbandes „Äusserer Wirtschaftsraum München“ gibt Kommunen zahlreiche Tipps an die Hand, wie bezahlbarer Wohnraum in der Region geschaffen werden kann. Vieles darin gilt nicht nur für den Großraum München, sondern ist überall anwendbar. Christian Erhardt gibt Ihnen daraus die sechs wichtigsten Tipps!

Bezahlbarer Wohnraum: Tipp 1.  Bauland aktivieren

Dreh- und Angelpunkt ist hierbei, dass es Kommunen zunächst gelingt, selbst als Grundstücksbesitzerin aufzutreten. Analysieren Sie daher zunächst: Welche kommunalen Grundstücke haben Sie und können Sie daraus möglicherweise Bauland machen? Nachverdichtung kann neuen Wohnraum schaffen, ohne dass Ihre Kommune ihre Identität verliert. Der Mittelweg kann gelingen, wenn Sie eine aktive Rolle in der Steuerung übernehmen und auf Kooperation setzen. Ohne Neuausweisungen wird es meist aber auch nicht gehen.

Bezahlbarer Wohnraum: Tipp 2. Vorkaufs- und Erbbaurecht

Schaffen Sie Baurecht. Denken Sie dabei auch an städtebauliche Verträge mit privaten Eigentümern nach §1 Absatz sechs des Baugesetzbuches. Regeln können Sie auf diesem Wege zum Beispiel einen Infrastrukturausgleich oder Maßnahmen mit dem Ziel, sozial stabile Bevölkerungsstrukturen oder Eigentumsbildung weiter Kreise der Bevölkerung zu schaffen. Durch Vorkaufsrechte können Sie zudem Grundstücke für die Entwicklung von Wohnraum erwerben. Auch private Grundstücke können im Erbbaurecht für Wohnungsbau vergeben werden.

Bezahlbarer Wohnraum: Tipp 3. Die Kommune als Bauherr

Baut die Kommune selbst und bleibt Eigentümerin, hat sie dauerhaft Einfluss auf Mietpreise und die Belegung der Wohnungen. Kommunale Wohnungsunternehmen haben zudem den Vorteil, dass die Kommune kommunale Grundstücke einbringen kann, auch staatliche Fördermittel sind hier einfacher. Generell gilt: Staat, Kommune und private Akteure sollten an einem Strang ziehen. Gemeinsam schaffen sie die Grundlage für mehr bezahlbaren Wohnraum.

Bezahlbarer Wohnraum: Tipp 4. Private Anbieter einbinden

Vier Modelle haben sich hier bewährt. 1. Wohnungsbaugenossenschaften: Sie leisten einen Beitrag dazu, Baugrund und Wohnraum vor Spekulationen zu schützen. Die Mitglieder sind hier Miteigentümer und Nutzer zugleich. Aus dem Vermögen werden keine individuellen Gewinne erwirtschaftet. 2. Baugemeinschaften: Hier errichten private Einzeleigentümer gemeinsam Mehrfamilienhäuser und setzen so ihre individuellen Vorstellungen des Zusammenlebens um. Sie schaffen so neben Bauqualität zu geringen Kosten vor allem einen Mehrwert für den Ort. Variante 3 sind klassische Investoren: Mit staatlicher Förderung auf Grundlage städtebaulicher Verträge wird Befahrbarkeit gewährleistet, aber auch hier muss die Kommune meist aktiv mitmischen. Vierte Möglichkeit zur Einbindung Privater sind Mitarbeiterwohnungen. Auch Kommunen können hier neben Unternehmen für ihre Bediensteten bezahlbaren Wohnraum sichern.

Bezahlbarer Wohnraum: Tipp 5. Grundstücke mit Konzept ausschreiben

Bei der Ausschreibung nach Gebot ist es auch möglich, Obergrenzen für Ausgangsmieten und Mietsteigerungen vorzugeben. Eine Alternative ist die Konzeptausschreibung mit Festpreis. Hier erhält der überzeugendste Anbieter den Zuschlag. Die Bieter müssen in ihrer Bewerbung erklären, mit welchen Konzepten und Miet- oder Kaufpreisen sie agieren wollen. Auch bei der Grundstücksvergabe ist zudem eine Ausschreibung im Erbbaurecht möglich. Ein solcher Vertrag ermöglicht stärkere Gestaltungsmöglichkeiten, etwa längere Belegungsbindungen. 6

Bezahlbarer Wohnraum: Tipp 6. Staatliche Fördermittel für bezahlbaren Wohnraum nutzen

Im Wesentlichen gibt es hier zwei Varianten. Zum einen das Kommunale Wohnraumförderprogramm, übrigens können Kommunen das auch als Zweckverband nutzen. Neben direkten Zuschüssen über die Länder gibt es hier zinsverbilligte Darlehen. Zielgruppe sind Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungsmarkt versorgen können, wie etwa anerkannte Flüchtlinge. Die Alternative ist zum anderen die einkommensorientierte Förderung. Hier können Zuschüsse und Darlehen sowohl von der Kommune als auch durch private Investoren beantragt werden.