
Geimpft oder nicht? Was Arbeitgeber wissen dürfen.
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Corona-Pandemie
Darf der Arbeitgeber den Impfstatus abfragen?
Dürfen Arbeitgeber den Impfstatus abfragen? In bestimmten Fällen ja! Die Stadt Dortmund macht das derzeit bei rund 3500 Mitarbeitern. Doch was ist, wenn die Corona-Notlage am 25. November endet?
Aktualisiert am 18. November 2021
Der Arbeitgeber darf den Impfstatus gegen Corona abfragen und erfassen - das regelt das geltende nfektionsschutzgesetz. Allerdings gilt das nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bestimmten Einrichtungen, also im Gesundheits- und Bildungsbereich: in Schulen, Kindertageseinrichtungen oder Obdachlosenunterkünfte. Bei der Stadt Dortmund betrifft die Erfassung des Impfstatus nach Auskunft eines Sprechers rund 3500 Mitarbeiter. "Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, ihren Impfstatus bis zu 29.