Justizministerin Christine Lamprecht legte Verordnung zu Freiheiten Geimpfte vor
Justizministerin Christine Lamprecht legte die Verordnung zu Freiheiten für Geimpfte vor
© Thomas Köhler / photothek

Neue Corona-Regeln

Neue Verordnung: Was Geimpfte künftig dürfen

Jetzt ist die Verordnung beschlossen, mit der Geimpfte und Genesene Freiheiten und Vorteile bei den strengen Corona-Regeln bekommen sollen. Für zweifach Geimpfte und Genesene gelten mit Inkraftreten keine Kontaktbeschränkungen und Ausgangsbeschränkungen mehr! Das Papier liegt KOMMUNAL vor. Laut Justizministerin Christine Lambrecht hat das Bundeskabinett die Verordnung im Umlaufverfahren beschlossen, mittlerweile haben Bundestag und Bundesrat zugestimmt. Geimpfte erhalten 14 Tage nach der zweiten Impfen ab Sonntag mehr Freiheiten. Hier finden Sie die Verordnung als PDF.
Aktualisiert am 7. Mai 2021

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte angekündigt, die neue Verordnung als Entwurf rasch zu erarbeiten, in dem Ausnahmen und Freiheiten für Geimpfte und Genesene geregelt werden sollen. Jetzt liegt die Verordnung vor!  Das Bundeskabinett hat die Verordnung zur Regelung und Erleichterungen von Ausnahmen  bei den Corona-Schutzmaßnahmen am Dienstag per Umlaufverfahren beschlossen. An diesem  Donnerstag stimmte der Bundestag dafür. Neben der schwarz-rote Koalition votierten auch die oppositionellen Grünen und die Linke  für die Verordnung. Die FDP enthielt sich, die AfD war dagegen. Am Freitag wurde die Verordnung nun im Bundesrat beraten und ebenfalls beschlossen. Die neuen Regeln treten ab Sonntag, 9. Mai, in Kraft. Die Ausnahmen für Geimpfte gelten auch in der Zeit der derzeit geltenden Corona-Bundesnotbremse mit den strengen Einschränkungen.

Geimpfte dürfen einkaufen, zum Friseur und es gelten keine Kontaktbeschränkungen

Die neue Verordnung sieht vor, dass es geimpften und genesenen Personen zukünftig wieder möglich sein wird, ohne vorherige Testung zum Beispiel Ladengeschäfte zu betreten, Zoos und botanische Gärten zu besuchen oder die Dienstleistungen von Friseuren und Fußpflegern in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus sollen weitergehende und ausdifferenzierte Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen geregelt werden.

  • Bestehende Erleichterungen und Ausnahmen von Geboten und Verboten für getestete Personen erstrecken sich dann auf geimpfte Personen und genesene Personen, sodass für geimpfte und genesene Personen etwa ein negatives Testergebnis als Zugangsvoraussetzung entfällt.
  • Für geimpfte und genesene Personen sind Erleichterungen und Ausnahmen bei der Beschränkung von Zusammenkünften und des Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft vorgesehen.
  • Für geimpfte Personen und genesene Personen gelten dann Ausnahmen von Quarantänepflichten.

Zusammenkünfte von Geimpften trotz Bundesnotbremse erlaubt

Das ist in der Verordnung vorgesehen - und damit ändern sich auch die Kontakt-Regeln: Die Beschränkung privater Zusammenkünfte nach dem derzeit geltenden Infektionsschutzgesetzes gilt nicht für eine private Zusammenkunft, an der ausschließlich geimpfte Personen oder genesene Personen teilnehmen.
Bei einer privaten Zusammenkunft, an der andere als geimpfte oder genesene Personen teilnehmen, gelten geimpfte Personen und genesene Personen nicht als weitere Person.
Außerhalb der Wohnung oder Unterkunft gelten dann für Geimpfte und Genesene nicht die Beschränkungen beim Aufenthalt.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, weitergehende Erleichterungen und Ausnahmen von den landesrechtlichen Geboten oder Verboten für geimpfte Personen, genesene Personen und getestete Personen zu regeln.
Abstandsregeln und Mund-Nasen-Schutz sind auch für Geimpfte und Genesene weiterhin Pflicht.
Die Bundesregierung will auch Einreisen von Geimpften und Genesenen nach Deutschland erleichtern. Bei Flugreisen solll künftig auch der Nachweis ausreichen, vollständig geimpft zu sein. Ein Schnelltest ist dann nicht mehr erforderlich.

Geregelt wird in der Verordnung auch, wann ein Mensch als geimpft und wann als genesen gilt und welche Nachweise erbracht werden müssen. Als vollständig geimpft gelten laut dem Entwurf Personen, die einen Impfnachweis haben und bei denen seit der "letzten erforderliche Einzelimpfung" mindestens 14 Tage vergangen sind. Genesene müssen einen PCR-Test  nachweisen, der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt.

Begründung: Keine Sonderrechte für Geimpfte

Ziel der neuen Verordnung sei es, bei bereits bestehenden Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen eine Gleichstellung von geimpften und Genesenen mit getesteten Personen vorzunehmen. Es handele sich dabei nicht um Sonderrechte oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe, heißt es zur Verordnung.

Solche Ausnahmen stellten die verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus sicher. Verwiesen wird dabei  auf eine Bewertung des Robert-Koch-Instituts (RKI): Danach ist das Risiko, dass vollständig Geimpfte das Virus übertragen, spätestens ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfdosis deutlich geringer, als wenn  symptomlose Personen einen  negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Dies treffe auch auf Genesene zu.

Zeitplan bis zum Inkrafttreten der Ausnahmen für Geimpfte

Angekündigt war ursprünglich, dass der Bundesrat erst am 28. Mai abschließend darüber entscheidet. Doch es deutete sich bald an, dass doch alles schneller gehen wird. Mehrere Bundesländer sind bei den Ausnahmen für Geimpfte bereits vorgeprescht. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund forderte die Bundesregierung auf, Vorteile für Geimpfte rasch einzuführen. "Es kann der Vorwurf aufkommen, bei Einschränkungen gehe es ganz schnell, bei Lockerungen, die verfassungsrechtlich geboten sind, lasse man sich Zeit bis Ende Mai", sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.

Die neue Verordnung tritt schon am Sonntag  in Kraft. Hier können Sie die Positionen der Redner in der Debatte nachlesen! Und hier finden Sie die vom Bundestag beschlossene Verordnung mit Erleichterungen und mehr Freiheiten für Geimpfte und Genesene als PDF zum Runterladen: