Gasherd Symbolbild Gaspreisebremse
Neben der Strompreisbremse soll nun auch Gaspreisbremse kommen.
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Beschlusspapier

Abwehrschirm mit Gaspreisbremse: das Beschlusspapier

Die Gasumlage ist vom Tisch, dafür kommt die Gaspreisbremse. Nicht nur für die einzelnen Bürger, auch für die Kommunen, ihre Unternehmen und die Vereine eine gute Nachricht. Was der Beschluss der Bundesregierung für sie bedeutet! Bei uns finden Sie auch das Beschlusspapier als PDF.

Ein 200-Milliarden-Euro-Paket soll die hohen Energiekosten abfedern. Dafür will die Bundesregierung einen Kredit in dieser Höhe aufnehmen. Neben der Strompreisbremse will die Bundesregierung eine Gaspreisbremse einführen. Der Beschluss der Ampelkoalition bedeutet gleichzeitig das Aus für die geplante und stark umstrittene Gasumlage, mit der die Bundesregierung die Belastungen nach unten weitergegeben hätte: an die Bürger etwa und Unternehmen.

Gaspreisbremse - Auswirkungen auf Kommunen

Die Kommunen reagieren erleichtert auf die Nachricht. "Die Gaspreis-Bremse gilt auch für die Kommunen und ihre Einrichtungen", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Gerd Landsberg, in einer ersten Reaktion zu KOMMUNAL. "Der Abwehrschirm hilft Schulen, Sportvereinen und kommunalen Unternehmen wie Krankenhäuser und Kultureinrichtungen." Er betonte:  "Mit dem Abwehrschirm sinken auch unsere Belastungen und es entsteht mehr Planbarkeit in den kommunalen Haushalten. Er erleichtert die Haushaltsplanung für das nächste Jahr." Landsberg unterstrich, dass die Städte und Gemeinden damit an den Energiesparzielen festhalten können. Gleichzeitig warnte er vor der Illusion, dass mit dem Abwehrschirm die Krise vorbei ist. "Der Krieg in der Ukraine kann noch lange dauern, die Leitungen sind gar nicht mehr funktionsfähig und auch der nächste Winter wird eine große Herausforderung sein." Notwendig seien daher deutlichere Schritte zur Beschleunigung des Ausbaus der alternativen Energien. "Zusätzlich sollten alle Kapazitäten sowohl im Bereich der Kohlekraftwerke auch im Bereich der Atomkraftwerke aktiviert werden und zunächst am Netz bleiben", so Landsberg. Auch die Unternehmensverbände und die Industrie- und Handelskammern begrüßten die Gaspreisbremse.

Beschlusspapier "Wirtschaftlicher Abwehrschirm"

"Auf die Aggression Russlands reagieren wir entschlossen und stellen heute klar, dass es keinen Zweifel daran gibt, dass wir die notwendigen finanziellen Ressourcen aufbringen um gegenzuhalten", heißt es in dem Beschlusspapier, das am Ende unseres Artikels als PDF verlinkt ist. Die Bundesregierung will sich dafür einsetzen, dass auch auf europäischer Ebene über gemeinsame Beschlüsse die Gas- und Strompreise gesenkt werden.

Kurze Übersicht über den Abwehrschirm aus dem Beschlusspapier:

  • Angebot ausweiten, Verbrauch senken: Durch die Ausweitung des Angebots an Energie und die Senkung des Verbrauchs werden wir einen zentralen Beitrag leisten, dass die Gaspreise auf den Märkten wieder sinken.
  • Einführung einer Strompreisbremse für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie alle Unternehmen. Weil Gas aktuell den Preis setzt und weil dieser gerade so hoch ist, erzielen die Nicht-Gaskraftwerke sehr starke Zufallsgewinne. Diese sollen genutzt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen stärker von den günstigen Produktionskosten der erneuerbaren Energien und der übrigen Stromerzeuger profitieren und dies auf ihrer Stromrechnung sehen.
  • Schnellstmögliche Einführung einer Gaspreisbremse. Sie wird die in einer Hochpreisphase auftretenden Belastungen für Haushalte und Unternehmen abfedern.
  • Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Der WSF soll im Jahr 2022 mit zusätzlichen Kreditermächtigungen aufgrund von Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 des Grundgesetzes in Höhe von 200 Milliarden Euro ausgestattet werden.
  • EU-Solidarabgabe für Unternehmen im Energiebereich. Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Solidarabgabe für Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriebereich und setzt sich für eine politische Einigung auf dem Sonder-Energierat am 30. September ein.
  • Reduzierung Umsatzsteuer Gas. Unabhängig von der Gasumlage werden wir die Umsatzsteuer auf Gas bis zum Frühjahr 2024 auf den reduzierten Satz von 7 Prozent begrenzen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz wird außerdem auf Fernwärme ausgeweitet.
  • Vermeidung unverhältnismäßiger Bürokratie. Die Krise führt bei vielen Unternehmen zu zusätzlichen Belastungen. Es wird deshalb sorgfältig darauf geachtet, dass während der Zeit der Krise keine unverhältnismäßigen zusätzlichen Bürokratielasten die Wirtschaft beeinträchtigen (Belastungsmoratorium). Dafür wird sich die Bundesregierung auch in der Europäischen Union einsetzen.

     

Wie genau der Preisdeckel aussehen soll, ist noch offen. Eine Expertenkommission zum Umgang mit den hohen Energiekosten soll laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck  zeitnah einen Vorschlag machen.