Frau zeigt aktuellen Führerschein im Kartenformat vor.
Alte Führerscheine müssen umgetauscht werden. Führerscheine im Kartenformat ersetzen sie.
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Kommunen

Engpässe beim Führerscheinumtausch

Der Führerscheinumtausch beansprucht die Kommunen stark. Eine Stadt musste jetzt sogar die Polizei um Hilfe bitten. Aktuell müssen bis zum 19. Januar 2023 alle Führerscheine umgetauscht sein, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde und deren Besitzer 1959 bis 1964 geboren wurden.

Die Vorschriften sind ganz klar:  Alle Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, müssen in Deutschland bis zum 19. Januar 2033 gegen einen befristet gültigen EU-Scheckkartenführerschein getauscht werden. Der Umtausch verläuft in Deutschland schrittweise, gestaffelt nach Jahrgängen. In Deutschland bekommen rund 42 Millionen Führerscheine das neue Format. Aktuell müssen bis zum 19. Januar 2023 alle Führerscheine umgetauscht sein, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden und deren Besitzer 1959 bis 1964 geboren wurden. Das sind die geburtenstarken Jahrgänge - und viele Autofahrer und Autofahrerinnen haben noch den "alten grauen Führerscheinlappen".

Führerscheintausch: Engpässe in Kommunen

Bei  den ohnehin schon stark belasteten Kommunen sorgt der Führerscheinumtausch deshalb für beträchtlichen zusätzlichen Arbeitsaufwand. Kein Einzelfall - der Landkreis Dachau meldete jetzt:  "Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle kommt es derzeit in der Führerscheinstelle zu erheblichen Engpässen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus diesem Grund telefonisch, persönlich oder per Mail nur eingeschränkt erreichbar sind." Vorsprachen bei der Führerscheinstelle seien nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Eine Stadt hat jetzt sogar die Polizei um Unterstützung gebeten.

Stadt bittet Polizei: Kein Verwarngeld wegen altem Führerschein

Die Führerscheinstelle der Stadt Leverkusen kommt mit dem Führerschein-Umtausch-Ansturm offenbar nicht mehr hinterher. Auch dort sind viele Mitarbeiter derzeit krank. Die Stadt hat die Polizei Köln laut einem Bericht der Rheinischen Post gar darum gebeten, im Rahmen des Ermessens von einem Verwarngeld abzusehen, wenn bei Kontrollen der neue Führerschein nicht vorgezeigt werden kann. Wer trotzdem eine Strafe zahlen soll, könne sich an die Führerscheinstelle per Mail wenden.  Außerdem können Umtauschpflichtige ab sofort einen Vordruck des nötigen Formulars unter herunterladen und ausfüllen.

Zunehmend mehr Städte bieten den Führerschein-Umtausch als Online-Service an. Bielefeld etwa wirbt für die "bequeme und zeitsparende Alternative", die zusätzlich zur persönlichen Antragstellung angeboten wird. 

Die wichtigsten Fakten zum Führerscheintausch

  • Führerscheine sollen in der Europäischen Union einheitlich sein – und damit fälschungssicherer werden.
  • Grundsätzlich kann der Führerschein in der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde umgetauscht werden. Zum Teil ist dies auch in Bürgerämtern möglich.
  • Der Umtausch ist gebührenpflichtig.
  • Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient insbesondere der Aktualisierung von Namen und Lichtbild.

Bis wann müssen die Führerscheine umgetauscht sein?

Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend.
  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025
Bei Karten- Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
  • 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
  • 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
  • 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
  • 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
  • 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
  • 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
  • 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
  • 2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Weitere Fragen und Antworten zum Führerscheinumtausch finden Sie hier.