Ordnungswidrigkeit anzeigen
Falschparker dürfen auch von Privatpersonen angezeigt werden
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Falschparker anschwärzen?

Es ist die vermeintliche Jagd nach dreisten Falschparkern - immer mehr Privatpersonen beteiligen sich daran, spielen Sheriff in den Städten. Viele Ordnungsämter fördern das, andere wollen davon nichts wissen. Doch wie sieht es rechtlich aus? Ein Überblick!

Eine kurze Online-Anzeige mit Beweisfoto und schon ist das Knöllchen der Falschparker auf dem Weg. Zahlreiche Ordnungsämter fördern das, mit eigenen Mailadressen und Apps. Anschwärzen leicht gemacht, um die Stadtkasse zu füllen? Immerhin sprechen Städte wie Köln von Mehreinnahmen von fast 400.000 Euro. Und die Zahl der Privatpersonen, die Falschparker melden, nimmt offenbar massiv zu. Laut dem WDR hat sich die Zahl der Meldungen in Aachen innerhalb eines Jahres verdreifacht, auch in Düsseldorf stieg sie von unter 7000 auf fast 12.000 innerhalb eines Jahres. Andere Städte, wie etwa Mainz sehen die "Privat-Sheriffs" hingegen sehr skeptisch. Solche Anzeigen führten zu Falschmeldungen und zur Kontrolle des nachbarlichen Umfelds. Man wolle die Probleme lieber weiter auf dem "realen Weg" lösen. Auch in Wiesbaden war eine entsprechende App lange umstritten - nicht zuletzt rechtlich -, wurde inzwischen aber offiziell eingeführt. Aber der Reihe nach. 

Staatliche Aufgaben auf die Bürger abwälzen hat das Zeug zur Spaltung unserer Stadtgesellschaft"

Oberbürgermeister Sven Gerich (Wiesbaden) 

Falschparker anzeigen - was sagt das Gesetz? 

Rechtlich sprechen wir über sogenannte Fremdanzeigen. Im Fall von Falschparkern über Fremdanzeigen einer Ordnungswidrigkeit. Grundsätzlich werden Bußgeldverfahren von Amts wegen nach Ermessen eingeleitet (§ 47 Abs.1 OWiG). Somit ist eine Anzeige durch eine Privatperson zunächst vom Ordnungsamt als Anregung zu sehen, eine bekannt gewordenen Sachverhalt zu überprüfen. Sprich: Es handelt sich um einen Anfangsverdacht. 

Im nächsten Schritt ist also der von Amts wegen bekannt gewordene Sachverhalt zu prüfen. Es geht vor allem darum, ob genügend Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die auf das tatsächliche Begehen der Ordnungswidrigkeit hindeuten (§152 Abs 2 StPo). Hier gibt es kein Ermessen! Das Ordnungsamt muss den Tatbestand untersuchen. 

ABER: Der Anfangsverdacht ist nur dann stichhaltig, wenn diese folgende Punkte aufzeigen. 

1. Die Anzeige darf nicht anonym erfolgt sein - diese müssen nicht weiterverfolgt werden. Immerhin muss die Privatperson, die die Anzeige erstattet hat, im Fall des Falles auch vor Gericht oder in einem sonstigen Bußgeldverfahren gehört werden können. 

Die Stadt Düsseldorf etwa, die Fremdanzeigen ausdrücklich befürwortet, schreibt dazu auf ihrer Homepage: "Die Anzeige setzt voraus, dass Sie bereit sind, Ihre Feststellungen ggf. auch vor Gericht als Zeuge zu bestätigen. Spätestens dann erfährt der Betroffene ihren Namen". 

Denunziantentum ist damit also zumindest ein kleiner Riegel vorgeschoben. 

Die Anzeige muss außerdem folgende Mindestkriterien aufweisen, damit das Ordnungsamt sie weiterverfolgen kann/muss: 

Name und Anschrift, genauer Inhalt des Verstoßes, Adresse, Tatzeit und ähnliches zur Tat. Juristen sagen recht einheitlich, dass mindestens ein Foto mit Kennzeichen vorhanden sein sollte, aus dem auch hervorgeht, dass die Person wirklich in einem Halteverbot oder ähnlichem steht. Alles andere sollte von den Behörden gar nicht erst weiterverfolgt werden. 

Wem etwas Profundes auffällt, der kann seit Jahren die Verkehrsüberwachung direkt anrufen"

Pressesprecher der Stadt Mainz

Fremdanzeigen - so gehen Kommunen damit um

Keine Frage: Zahlreiche größere Städte haben die Bürgeranzeigen längst als lukrative Einnahmequelle entdeckt. Städte wie Krefeld und Bielefeld weisen online offiziell darauf hin, dass Sie um Mithilfe aus der Bevölkerung bitten. Die Stadt Mönchengladbach setzt die App "Wegeheld" ein. Ein Programm, dass in ganz Deutschland verfügbar ist und offen dazu aufruft, Falschparker anzuzeigen. Foto und Co können hier gleich hochgeladen werden. In Mönchengladbach wird das Programm monatlich rund 80 Mal genutzt, so Ordnungsdezernent Engel. 

Auch in Mainz hat man Erfahrung mit der App, aber nicht unbedingt Gute. Alle anonymen Hinweise würden ignoriert, heißt es aus der Stadtverwaltung. "Wem etwas Profundes auffällt, der kann seit Jahren die Verkehrsüberwachung direkt anrufen", so ein Stadtsprecher. Die wenig sympathische Grundidee der App trage einen Hauch von Denunziantentum in sich und werde daher in Mainz nicht unterstützt. 

Ganz anders in Wiesbaden. Auch hier ist Oberbürgermeister Sven Gerich zwar kein Befürworter der App. "Staatliche Aufgaben auf die Bürger abwälzen hat das Zeug zur Spaltung unserer Stadtgesellschaft", zitiert ihn die FAZ. Er sehe die Einführung daher sehr kritisch.

In der Tat gibt es rechtlich auch Bedenken. Verkehrsrechtsexperten verweisen immer wieder darauf, dass das Verfolgen einer Verkehrsordnungswidrigkeit eine hoheitliche Aufgabe sei und zum Kernbereich staatlichen Handelns gehöre. So bestätigte im vergangenen Jahr auch das Oberlandesgericht Celle ein Urteil des Amtsgerichts. Hier ging es um eine Anzeige, die mit einer Dashcam aufgenommen wurde - also einer Kamera am Armaturenbrett im Auto. In dem Urteil wurde dem Anzeigenden eine "fahrlässige unbefugte Erhebung und Verarbeitung nicht allgemein zugänglicher und personenbezogener Daten" vorgeworfen. Auch bei den Datenschutzbeauftragten landen immer wieder Fragen, inwieweit das Weiterleiten von Fotos, auf denen Nummernschilder erkennbar sind, gegen den Datenschutz verstoßen. 

Was können Kommunen gegen Falschparker dann tun? 

KOMMUNAL hält bekanntlich nicht viel vom Versuch, Verbote gegen Bürger auszusprechen. Üblicherweise sinkt dadurch nur das Ansehen der Verwaltung, der Politik vor Ort. Jetzt könnten wir sagen, die Kommunen mögen einfach mehr Personal einstellen um den ruhenden Verkehr zu überwachen. Aber bekanntlich ist das einfacher gesagt als getan. Zumal es zahlreiche Kommunen gibt, bei denen die Rechnung "mehr Parkraumbewirtschaftung, mehr Kontrolle, mehr Einnahmen" nicht aufgeht. In unserem Beitrag "Parkraumbewirtschaftung füllt nicht jede Stadtkasse" haben wir dazu zahlreiche Beispiele aufgelistet.



 

Was also sind Alternativen zur Förderung der Fremdanzeigen? Aus unserer Sicht können neue Apps tatsächlich etwas bewirken - aber weniger die "Denunzianten-Apps" als vielmehr die Apps, die den Bürgern tatsächliche Vorteile aufzeigen. So gibt es etwa diverse Parkclouds (im Store unter Parken suchen und dem Stichwort: Parkplatzsuche leicht gemacht). Mehrere Städte bieten hier bereits eine Anzeige für Autofahrer an, in welchem Parkhaus oder auf welchen Plätzen in der Innenstadt aktuell freie Plätze zu finden sind. Notorische Parksünder wird man damit nicht begeistern. Bürger, die aus "Verzweiflung vor fehlendem Parkraum" im Halteverbot parken, hingegen schon. Überhaupt bietet die Digitalisierung hier zahlreiche Möglichkeiten, den Service für die Bürger auszubauen. 

JA, die Tipps von KOMMUNAL sind wertvoll für meine Arbeit in der Kommune. Ich möchte sie regelmässig und kostenfrei erhalten!
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