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Erleichterungen für Ehrenamtliche

Die private Nutzung mobiler Endgeräte wie etwa Tablet-PCs ist für ehrenamtliche kommunale Mandatsträger seit diesem Jahr von der Einkommensteuer befreit. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen (BGBl. I S. 2517ff.).

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Lange Diskussionen gingen voraus

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat diese Regelung kritisiert und – gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Landkreistag - gegenüber dem Bundesfinanzministerium eine Änderung des Einkommensteuergesetzes gefordert. Auf seiner Sitzung im Juni 2014 hatte das Präsidium des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zudem einstimmig eine Befreiung von der Einkommensteuer gefordert, um unnötigen bürokratischen Aufwand zu vermeiden und die ehrenamtliche Tätigkeit nicht zu erschweren. Den Forderungen wurde nunmehr durch Bundestag und Bundesrat Rechnung getragen. Durch die Ergänzung des § 3 Nr. 45 des Einkommensteuergesetzes ist nunmehr die steuerfreie private Nutzung durch ehrenamtlich Tätige, die diese Geräte im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 3 Nr. 12 EStG zur Verfügung gestellt bekommen, ausdrücklich gewährleistet.

Es war der richtige Schritt

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt diese Gesetzesänderung und die damit verbundene Verringerung des bürokratischen Aufwandes für Ehrenamtler ausdrücklich. Gerade in den Stadt- und Gemeindegeräten können Tablet-PCs die Arbeit für Ratsmitglieder erleichtern und zur Kosteneinsparung in den Verwaltungen beitragen.

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