Neukirchen in Hessen ist eine kleine Gemeinde mit knapp 7000 Einwohnern - hier geschah das Unglück im Dorfteich - das Landgericht sprach den damaligen Bürgermeister nun dafür schuldig
Neukirchen in Hessen ist eine kleine Gemeinde mit knapp 7000 Einwohnern - hier geschah das Unglück im Dorfteich - das Landgericht sprach den damaligen Bürgermeister nun dafür schuldig
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Sicherungspflicht

Dorfteich: Landgericht verurteilt Bürgermeister

Nun ging vor dem Landgericht alles ziemlich schnell. Das Ziel: sechs Jahre nach dem tragischen Unglück im nordhessischen Neukirchen endlich die Schuldfrage klären. Damals waren drei Kinder in einem Dorfteich ertrunken. Das zuständige Amtsgericht hatte den Bürgermeister verurteilt, er sei seiner Sicherungspflicht nicht nachgekommen. Nun fiel das Urteil am Landgericht: Und das fällt noch schärfer aus als das des Amtsgerichts.

Paukenschlag im Dorfteich Prozess um den ehemaligen Bürgermeister von Neukirchen, Klemens Olbrich. Der zuständige Richter am Landgericht Marburg, Sebastian Pfotenhauser, schreibt mit seinem Urteil und vor allem der Begründung allen Bürgermeistern in Deutschland klare Worte in ihr Pflichtenheft. Die beiden vielleicht wichtigsten Sätze aus dem gestrigen Urteil lauten wie folgt: 

1. "Sie als Bürgermeister sind dafür verantwortlich, dass in ihren Liegenschaften keine Unbeteiligten zu Schaden kommen". 

und der zweite Satz: 

"Weil es Kinder waren, die sich nicht schützen konnten, mussten Sie sie schützen". 

Viel deutlicher konnte der Vorsitzende Richter die Aufgaben eines Bürgermeisters kaum beschreiben.  Der Richter betonte, dass sein Urteil unabhängig sei von weiteren Details in diesem Fall. Dabei geht es vor allem um ein Versicherungsschreiben, das auf einmal auftauchte, das der Bürgermeister aber nicht gekannt haben will. Der Richter dazu wörtlich: "Auch unabhängig von dem Schreiben hätten Sie eingreifen müssen, weil Sie als Bürgermeister dafür verantwortlich sind, dass in Ihren Liegenschaften keine Unbeteiligten zu Schaden kommen". Aber der Reihe nach....

Dorfteich Urteil ist noch schärfer als in der ersten Instanz 

Im Juni 2016 waren drei Kinder im Alter zwischen fünf und neun Jahren in einem Dorteich des Ortes ertrunken. Vermutlich hatte eines der Kinder am Wasser gespielt und war in den Teich gefallen. Beim Versuch der anderen beiden Kinder, Hilfe zu leisten, verunglückten diese ebenfalls. Die Kinder konnten offenbar nicht schwimmen. Die Uferböschung war gepflastert und hatte eine rutschige Uferböschung. 

Das Amtsgericht verurteilte den Bürgermeister damals wegen der Verletzung der Sicherungspflicht zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro. Dagegen legte der Angeklagte Berufung ein. KOMMUNAL hatte damals in zahlreichen Beiträgen über das Urteil und die Folgen berichtet. 

Nach dem Urteil des Amtsgerichts tauchte auf einmal ein Versicherungsschreiben auf. Es stammt aus dem Jahr 2014 und die Versicherung hatte der Kommune damals aus haftungsrechtlichen Gründen empfohlen, das Gelände rund um den Teich einzuzäunen beziehungsweise abzusichern. Der damalige Bürgermeister will das Schreiben nicht gekannt haben. Das jedoch glaubte ihm das Landgericht nicht. Olbrich betonte, er habe den Teich nicht als gefährlich wahrgenommen. Es habe auch nie Hinweise aus seiner Verwaltung oder von Dritten, etwa aus der Bevölkerung gegeben. "Die Notwendigkeit von Sicherungsmaßnahmen war nie ein Thema", so der Angeklagte. 

Gericht sieht "Versagen des Bürgermeisters"

Die Staatsanwaltschaft forderte in dem Fall eine Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung sowie eine Geldauflage. Dem folgte das Gericht nicht. Der Richter erklärte aber, dass er sein Urteil unabhängig von dem Versicherungsschreiben gefällt habe. 

Das Urteil geht noch über das Urteil der ersten Instanz hinaus. Aus der damaligen Strafe von 12.000 Euro wurden nun 180 Tagessätze und somit insgesamt 14.400 Euro Geldstrafe. Die Begründung der Kammer: "Der Unfall war zweifellos vermeidbar, wäre der damalige Bürgermeister seiner Sicherungspflicht nachgekommen. Der Angeklagte hat diesbezüglich schlicht und einfach versagt". Harte Worte, gegen das Urteil ist Revision möglich. Der Angeklagte und sein Anwalt haben sich gestern noch nicht geäussert, ob sie das Urteil anfechten wollen. 

Die genauen Hintergründe haben wir nach dem ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht noch einmal nachgezeichnet: