Wie kontrollieren die Ordnungsämter die Einschränkungen wegen des Coronavirus?
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Schließung von Spielplätzen, Sportstätten und Geschäften

Coronavirus: Welche Strafen wenden Ordnungsämter an?

Spielplätze müssen leer bleiben, Sportveranstaltungen abgesagt und Geschäfte geschlossen werden. Doch wie sieht es mit den Kontrollen aus? Die Ordnungsämter stehen vor einer großen Herausforderung.

Seit Dienstagmorgen müssen die Geschäfte in ganz Deutschland geschlossen bleiben. Ausgenommen sind Einzelhandelsbetriebe, für Lebens- und Futtermittel, Wochenmärkte, Lieferdienste, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Waschsalons und der Großhandel. Ebenfalls gesperrt werden Spielplätze und Sportstätten. Während Restaurants zwischen 6 und 18 Uhr öffnen dürfen, bleiben Clubs, Bars, Theater, Museen, Messen und viele weitere Veranstaltungsorte geschlossen. Diese Einschränkungen haben das Bundeskabinett und die Bundesländer gemeinsam beschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Kontrollieren müssen das die kommunalen Ordnungsämter. Die Polizei leistet Amtshilfe. 

Welche Strafen wenden die Ordnungsämter zum Thema Coronavirus an?

Strafen haben die meisten Kommunen für Zuwiderhandeln nicht definiert. Die Gemeinde Diemelsee und die Stadt Lichtenfels geben etwa an, dass sie Sportstätten und Spielplätze zwar physisch absperren werden, wenn sich dort weiterhin viele Menschen treffen. Von Strafen wollen sie jedoch vorerst absehen. Sie mahnen die Bürger dagegen zu selbstverantwortlichem Verhalten. Die meisten Bürger hätten bereits verstanden, wie wichtig es ist, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Widerstand gegen die Maßnahmen und Einschränkungen gebe es defacto nicht. In Ellwangen sind zunächst gar keine Kontrollen der Sportstätten geplant. Die Stadt warnt jedoch, dass Fehlverhalten bestraft wird. An den Spielplätzen haben viele Städte, wie etwa Neubrandenburg, Schilder angebracht, die auf die Sperrung hinweisen. Die Stadt Rostock hat ihre Spielplätze sogar mit Flatterband abgesperrt. In den letzten Tagen hatte das milde Wetter viele Eltern mit ihren Kindern trotz Coronavirus auf die Spielplätze getrieben. 

"Kommunen haben die Situation im Griff"

Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, ist sich sicher, dass die Kommunen die Situation im Griff haben. Viele Ordnungsämter seien kurzfristig verstärkt worden, um der Aufgabe gerecht zu werden. Wann die Sperrungen aufgehoben würden, wäre unterdessen nicht absehbar. Die Städte haben vorerst unterschiedliche Daten herausgegeben. Während einige davon ausgehen die Geschäfte, Sportstätten und Spielplätze nach Ostern wieder öffnen zu können, haben andere eine längere Sperrung vorgesehen. So etwa Osternienburger Land, die die Sperrung bis zum 30. April vorsehen. Die Stadt Karbach hält sich dagegen nicht an die Empfehlung des Landes Bayern, die Sperrungen zunächst bis nach den Osterferien durchzuführen. Sie hat eine Sperrung bis zum 5. April vorgesehen und lässt die Lage permanent vom städtischen Pandemiestab beobachten. 

Coronavirus-Rettungsfond für die Kommunen

Unterdessen hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund bereits einen Corona-Rettungsfond für die Kommunen gefordert: "Die kommunalen Steuereinnahmen, wie die Gewerbesteuer, werden dramatisch einbrechen. Die Kommunen werden auch angesichts der notwendigen Maßnahmen zur Einschränkung des öffentlichen Lebens einen Rettungsfond benötigen."