Bundestag
Der Bundestag hatte mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP die Corona-Notlage auslaufen lassen. Nun wird nachgesteuert.
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Beschlussvorlage

Corona-Regeln: Das planen Bund und Länder

Die Corona-Regeln werden wieder strenger. Bund und Länder wollen an diesem Donnerstag erneut tagen. Das ist laut der Beschlussvorlage für die Ministerpräsidentenkonferenz an Verschärfungen geplant!
Die aktualisierte Fassung mit Beschluss und PDF ist am Ende des Artikels verlinkt!

Bundeskanzlerin Angela Merkel, ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz und die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben am Dienstag mehrere Stunden über massive Einschränkungen in der Corona-Pandemie beraten. Fest stand danach, dass es strengere Corona-Regeln geben soll. Doch Beschlüsse wurden nicht gefasst. An diesem Donnerstag sollen nun harte Corona-Maßnahmen für Deutschland beschlossen werden.  KOMMUNAL liegt die Beschlussvorlage vor. Zuvor hatten die B- und A-Länder ihre Forderungen formuliert.

Corona-Regeln werden verschärft

  • Die Ministerpräsidenten sind sich vor allem darin einig, dass die Kontakte weiter beschränkt werden müssen und die Impfungen vorangetrieben werden müssen.
  • Diese Verschärfungen zeichnen sich laut Beschlussvorlage ab:
  • Ungeimpften drohen weitere drastische Einschränkungen. Bundesweit sollen 2-G-Regeln auch im Einzelhandel umgesetzt werden. Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften. Ausgenommen sind Läden für den öffentlichen Bedarf wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken. An Veranstaltungen im Kultur-und Freizeitbereich sollen nur noch Geimpfte und Genesene teilnehmen dürfen. Dort gilt nach der Beschlussvorlage dann G-2. Als Option soll 2-G-Plus möglich sein. Dann bräuchten Geimpfte und Genesene einen aktuellen negativen Corona-Test.
  • In Gebieten mit einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen sollen Bars und Diskotheken schließen.
  • Die Kontakte werden massiv beschränkt. Ungeimpfte sollen sich nur noch mit Personen des eigenen Haushalts und maximal mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen dürfen. Kinder bis 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
  •  In den Schulen soll für alle Klassenstufen Maskenpflicht gelten.
  • Großveranstaltungen mit Zehntausenden von Teilnehmern wird es nicht mehr geben. Sie werden deutlich eingeschränkt. Im Freien wären dann nur noch bis zu 5000 Besucher erlaubt. Fußballspiele dürften maximal 10.000 Zuschauer besuchen. Es ist nur eine Auslastung von 30 Prozent erlaubt.
  • Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz will eine allgemeine Impfpflicht. Er wirbt dafür für Mehrheiten. Der Bundestag soll darüber abstimmen. Die allgemeine Impfpflicht soll vorbereitet werden und könnte ab Februar oder März 2022 gelten.
  • Der Bund soll dafür sorgen, dass bis Weihnachten rund 30 Millionen Impfungen ermöglicht werden. Künftig sollen auch Zahnärzte und Apotheker impfen dürfen. Die rechtlichen Voraussetzungen werden geschaffen.
  • Der neu eingesetzte Corona-Krisenstab unter Generalmajor Carsten Breuer soll die Zusammenarbeit von Bund und Ländern künftig koordinieren und die Impfstoffverteilung organisieren.
  • Für Beschäftigte in Alten- und Pflegeheimen wird eine Impfpflicht eingeführt.
  • Die Übergangsfrist für zusätzliche Maßnahmen soll über de 15. Dezember hinaus verlängert werden. Das mit dem Stimmen von SPD, Grünen und  FDP im Bundestag veränderte Infektionsschutzgesetz sieht das bislang nicht vor.
  • Die Impfstatus-Nachweise gelten nur befristet. Allerdings steht noch nicht fest, wie lange. Empfohlen wird nach  fünf bis sechs Monaten eine Auffrischungsimpfung nach der zweiten Impfung.  Derzeit kann aber nicht jeder erneut geimpft werden, wann er möchte. Es muss aber jeder die Möglichkeit haben, eine Booster-Impfung zu erhalten.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte  "eine neue Bundesnotbremse" verlangt. Auch der Noch-Kanzleramtschef Helge Braun fordert eine "bundesweite Notbremse". Ein bundesweiter Lockdown wird jedoch nicht beschlossen.

Corona-Notbremse verhältnismäßig

Rückenwind für eine Verschärfung der Corona-Regeln erhielten die Politiker durch die zuvor an diesem Dienstag bekanntgegebene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur sogenannten Bundesnotbremse. Laut dem Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung in einer epidemischen Lage musste die Notbremse seit 24. April dieses Jahres gezogen werden, wenn die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 100er-Marke überschreitet. Dann gab es strenge Kontaktbegrenzungen und nächtliche Ausgangssperren. Bei Verstößen drohten hohe Bußgelder. Die Schulen mussten ab 100 Fällen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen auf Wechselunterricht umstellen. Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 mussten alle Kinder und Jugendlichen zuhause unterrichtet werden. Beim Bundesverfassungsgericht gingen über 300 Eilanträge und Beschwerden gegen die gravierenden Einschränkungen ein.

Begründung des Bundesverfassungsgerichtes

Jetzt wiesen die Karlsruher Richter die Beschwerden in mehreren Hauptsacheverfahren zurück. Die Maßnahmen griffen zwar in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte, doch insgesamt verhältnismäßig, entschieden sie. "Die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie waren mit dem Grundgesetz vereinbar", heißt es in der schriftlichen Begründung des Bundesverfassungsgerichts. Hier finden Sie die umfassende Begründung!

Epidemische Lage beendet

Die künftige Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP hatten zum 25. November die Epidemische Lage nationaler Tragweite auslaufen lassen. Sie lässt einen bundesweiten Lockdown nicht mehr zu. Doch die Wucht der vierten Corona-Welle verlangt nach Ansicht der Ministerpräsidenten ein Nachsteuern.

Aktualisierung: Das haben Bund und Länder bei ihrer Beratung beschlossen! Hier finden Sie auch das Beschlusspapier als PDF: