Die Länder sind sich über die neuen Corona-Regeln einig - der Lockdown wird verlängert. Bayerns Ministerpräsident Söder kündigte frühere Weihnachtsferien an.
Die Länder sind sich über die neuen Corona-Regeln einig - der Lockdown wird verlängert. Bayerns Ministerpräsident Söder kündigte frühere Weihnachtsferien an.
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Neue Corona-Regeln - Bundesländer sind sich einig

Bis zu 10 Erwachsende dürfen an Weihnachten gemeinsam feiern - das Böllerverbot an Silvester soll es nur punktuell geben. Die Bundesländer sind sich einig, was sie morgen beim Gipfel mit der Kanzlerin beschließen wollen. Am Abend fand ein vierstündiger Gipfel der Ministerpräsidenten virtuell statt. Wir liefern Ihnen die Positionspapiere der SPD und der CDU regierten Länder im Original zum Herunterladen!

Jetzt steht fest: Die Corona-Regeln werden weiter verschärft. Der zweite Lockdown wird verlängert. Über die Feiertage soll es aber Erleichterungen geben. Offizieller Gipfel mit der Kanzlerin ist zwar erst morgen. Anders als die letzten Male war es aber Aufgabe der Bundesländer, neue Corona-Regeln vorzuschlagen. Die SPD-regierten Länder legten daraufhin am Sonntagabend ein Papier mit ihren Vorschlägen vor. Die CDU-regierten Länder lieferten kurz danach ebenfalls ein Papier mit Positionen. Am Abend gab es dann einen Gipfel und die strittigen Punkte in den Papieren wurden noch einmal diskutiert. Nun gibt es eine Einigung. 

Das wichtigste Ergebnis: Die Bundesländer sind sich einig, dass der zweite Lockdown bis zum 20. Dezember verlängert wird. Für Weihnachten und Silvester sollen die Kontaktbeschränkungen gelockert werden. Vorher jedoch gibt es noch Verschärfungen und zudem appellieren die Länder an die Bürger, sich vor Weihnachten in Selbstquarantäne zu begeben. HIER ist die Einigung im Überblick: 

Neue Corona-Regeln: Das sind die Kernpunkte 

Die Maskenpflicht wird demnach erweitert - sie soll künftig auch auf Parkplätzen etwa von Supermärkten gelten. Alle Orte mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sollen - auch unter freiem Himmel - betroffen sein. Das stand zuvor auch schon im Papier der CDU geführten Bundesländer. Dort hieß es: "Maskenpflicht im Publikumsverkehr in Innenstädten; Kommunen gestalten diese aus". Das Original-Papier im Wortlaut können Sie am Ende dieses Beitrags als PDF herunterladen. 

Nicht einheitlich regeln wollen die Bundesländer die Maskenpflicht an Schulen. Zwar sind sich die Länder einig, dass die Schulen unbedingt geöffnet bleiben sollen, allerdings können die Bundesländer die Ferien vorziehen. Bayern etwa hat schon angekündigt, dass der letzte Schultag der 18. Dezember sein wird. Damit beginnen die Weihnachtsferien dort 2 Tage früher als geplant. Hochschulen und Unis sollen derweil grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen. Kindergärten sollen ebenfalls unbedingt geöffnet bleiben. Stritig ist noch die Maskenpflicht für Grundschüler. Das Thema könnte morgen mit dem Kanzleramt noch für Diskussionen sorgen. 



Als Appell formulieren die Länder eine möglichst mehrtägige Selbstquarantäne der Deutschen vor Weihnachten. "Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12. unterstützt werden" heißt es dort. Mit der Selbstquarantäne soll die Gefahr einer Infektion in der Familie an den Weihnachtsfeiertagen verringert werden. 

Auch die Arbeitgeber nehmen die Länderchefs hier in die Pflicht. Home-Office soll überall möglich sein, wo es irgend geht, außerdem werden die Arbeitgeber aufgefordert zu prüfen, ob durch Betriebsferien vom 21. Dezember bis zum 3. Januar der Grundsatz "Stay at home" umgesetzt werden kann. Die Forderung fand sich sowohl im Papier der SPD-regierten als auch der CDU-regierten Länder. Wobei die CDU-regierten Länder hier die "Freiwilligkeit" stärker in den Fokus rückten. 

Streit um das Böllerverbot ist offenbar auch vom Tisch

Ziemlich makaber mutete in den vergangenen Tagen derweil der Streit um ein mögliches komplettes Böllerverbot an Silvester an. Die SPD-geführten Länder hatten es ins Spiel gebracht und damit große Diskussionen ausgelöst. Von der Insolvenz einer ganzen Branche war bereits die Rede. Im SPD Positionspapier hieß es dazu: „Zum Jahreswechsel 2020/2021 sind der Verkauf, Kauf und das Zünden von Feuerwerk verboten, insbesondere um die Einsatz- und Hilfskräfte zu entlasten, die Kapazitäten des Gesundheitssystems freizuhalten und um größere Gruppenbildungen zu vermeiden.“ Das Papier hatte KOMMUNAL am Montag bereits veröffentlicht - sie können es HIER noch einmal nachlesen und am Ende dieses Artikels ebenfalls herunterladen und mit dem CDU-Papier vergleichen.

Das CDU-Papier hielt nämlich dagegen: „Keine Untersagung des Verkaufs und des Mitführens von Pyrotechnik – nur Empfehlung und Appell. Aber Verbot von Feuerwerk auf belebten Plätzen.“ 

Hier setzen sich die sogenannten B-Länder (also die, deren Bundesländer einen Ministerpräsidenten der CDU haben) durch. Die Kommunen sollen nun bestimmen, wie es gehandhabt wird und sie dürfen vor Ort das Böllern auf bestimmten Plätzen und Straßen verbieten. Das komplette Verkaufsverbot ist aber wohl vom Tisch. 

Zoff um neue Corona-Regeln noch in Sachen "Geld für Kommunen"

Ein größerer Streit mit der Kanzlerin dürfte morgen noch um das Geld entfachen. Die SPD hatte die Einführung eines Corona-Solidaritätszuschlags vorgeschlagen, um die Maßnahmen zu finanzieren. Bei der CDU will man von Steuererhöhungen nichts wissen, lehnt einen Corona-Soli für Kommunen strikt ab. 

Gaststätten, Museen, Fitnesstudios und Co bleiben weiter geschlossen

Für die Kommunen besonders bedeutend und auch finanziell belastend ist die Einigung der Ministerpräsidenten, dass zahlreiche Einrichtungen im Einzelhandel und der Gastronomie weiter geschlossen bleiben. Das gilt für Restaurants, Museen, Fitness-Studios, Schwimmbäder und viele andere Sporteinrichtungen und Sporthallen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 20. Dezember. Allerdings könnte es hier Ausnahmen für einzelne Bundesländer geben. In der Einigung heißt es: Wenn die Zahl der Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage auf unter 50 je 100.000 Einwohner sinkt, dürfen die Länder diese Einrichtungen auch früher öffnen. Auch hier mit der Einschränkung, dass andere Indikatoren, etwa die Zahl der freien Intensivbetten, nicht dagegen sprechen. 

Sind die Corona-Regeln damit schon bindend? Was könnte morgen noch passieren?

Zu erwarten sind durchaus noch Änderungen im Details. Heute schon wird sich Kanzleramtschef Helge Braun mit den Staatskanzleichefs der Länder beraten. Sowohl die Ministerpräsidenten als auch das Kanzerlamt gehen aber davon aus, dass die Gespräche morgen in großer Einigkeit verlaufen werden. Diskussionen dürfte es also nur noch um die letzten Knackpunkte geben. 

Spannender Vergleich - hier finden Sie die Positionspapiere der SPD- und der CDU-geführten Länder als PDF zum Herunterladen und Vergleichen:



HIER DAS SPD-POSITIONSPAPIER: 

HIER DAS CDU-POSITIONSPAPIER:

 

Und auch der Kompromiss daraus ist hier im Wortlaut zu lesen. (Bearbeitungsstand später Montagabend, spannend ist auch ganz unten eine Ausstiegsklausel des Landes Schleswig-Holstein. Das Land lehnt weitere Verschärfungen über die bereits bestehenden Regeln hinaus in einer Fußnote ab) Hier der Wortlaut, Stand Montag Abend:



 

Beschluss-Entwurf Länder [MP-Fassung]

 (Stand: 23. November 2020)

 

TOP Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie

             

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 28. Oktober einschneidende und befristete Maßnahmen für den November beschlossen, um die erheblich angestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser kommen vor allem auf den Intensivstationen durch die steigenden Zahlen schwererkrankter Corona-Patienten an Grenzen.

Am 16. November wurde bei einer weiteren Videokonferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vereinbart, am 25. November vor dem Hintergrund weiterer Erkenntnisse konkrete Schlussfolgerungen zu ziehen und weitergehende Vereinbarungen für die Wintermonate vorzustellen.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind dankbar für die große Solidarität und das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger, die diesen Weg bisher gemeinschaftlich und unter großer Rücksichtnahme mitgegangen ist, trotz der damit verbundenen tiefen Einschnitte im alltäglichen Leben. Durch diese Einsatzbereitschaft und Eigenverantwortung und das Vertrauen in die Maßnahmen ist bislang viel erreicht worden.

Die getroffenen Maßnahmen zeigen inzwischen erste Wirkung. Zwar ist die Anzahl der intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Fälle weiter angestiegen, aber die exponentielle Anstiegskurve konnte abgeflacht werden. Das ist ein Erfolg, denn es zeigt, dass die getroffenen Maßnahmen greifen. In vielen Teilen unseres Landes stagniert der Anstieg der 7-Tage-Inzidenz oder ist teilweise sogar bereits rückläufig.

Das Helmholtz-Institut hat nach jüngsten Erkenntnissen aus den ermittelten Daten feststellen können, dass durch die Maßnahmen, die nun seit drei Wochen in Kraft sind, die Kontakte um 40 Prozent reduziert worden sind. Dies hat das exponentielle Wachstum gebremst. Doch auch wenn sich die Zahlen auf hohem Niveau stabilisieren, kann längst keine Entwarnung gegeben werden. Denn nach wie vor sind die Infektionszahlen vielerorts zu hoch. Die erhoffte Trendwende konnte im November noch nicht erreicht werden, bisher ist lediglich ein „Seitwärtstrend“ zu beobachten. Am 20. November verzeichnete das Robert-Koch-Institut (RKI) für Deutschland einen neuen Höchstwert: 23.648 Neuinfektionen wurden von den Gesundheitsämtern binnen 24 Stunden an das RKI gemeldet. Damit ist das eigentliche Ziel einer deutlichen Reduktion der Neuinfektionen bisher nicht erreicht.

Vor diesem Hintergrund können die am 28. Oktober getroffenen Maßnahmen noch nicht aufgehoben werden. Ein Wert von 50 Infektionen pro 100 000 Einwohnern, der zudem auch eine Kontaktverfolgung gewährleistet, ist noch nicht erreicht und gilt weiterhin wie in §28a InfSchG vorgesehen als Orientierungsmarke bei Entscheidungen für Lockerungen. Für die Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren zur Überlastung des Gesundheitssystems sowie solche, die zusätzliche Aussagen insbesondere zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit, herangezogen.

Es ist daher weiterhin dringend erforderlich, alle nicht notwendigen Kontakte unbedingt zu vermeiden und dort, wo Begegnungen stattfinden, die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) stets einzuhalten.

Bund und Länder sind sich darüber einig, dass der Präsenzunterricht an Schulen bei diesen Entscheidungen weiterhin höchste Priorität hat. Das Recht auf Bildung kann am besten durch Lernen und Lehren in Präsenz gewährleistet werden. Das gilt für die Jüngeren, die noch wenig Schul- und Lernerfahrung haben, genauso wie für ältere Schülerinnen und Schüler, die in Kürze ihre Abschlüsse absolvieren. Schule ist ein Ort des Lernens, aber auch ein Ort des sozialen Miteinanders. Bund und Länder wollen deshalb so lange wie möglich am Unterricht vor Ort festhalten und haben gleichzeitig den Infektions- und Gesundheitsschutz im Blick. Andere Unterrichtsmodelle insbesondere für ältere Schülerinnen und Schüler sind anzuwenden, wenn das regionale Infektionsgeschehen beziehungsweise das Infektionsgeschehen vor Ort das gebietet.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten vor dem Hintergrund der kommenden Advents- und Weihnachtszeit die Bürgerinnen und Bürger, auch noch über den November hinaus die Schutzmaßnahmen solidarisch mitzutragen, um die Pandemie weiter einzudämmen und die Gesundheit und das Leben der Mitmenschen zu schützen. Sie sind sich bewusst, dass die Einschränkungen in Kultur, Freizeit, Gesellschaft, Wirtschaft, Tourismus und im privaten Bereich für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland gravierend sind. Um Kontakte auch weiterhin zu reduzieren, sind sie aber unausweichlich. Alle Beteiligten wissen, dass sie den Bürgerinnen und Bürgern mit diesen Maßnahmen viel abverlangen – privat, sozial und beruflich – und dass Disziplin und Geduld in diesem Winter auf eine harte Probe gestellt werden.

Die Einschränkungen werden befristet und abhängig vom Infektionsgeschehen sein. Der gezielte Einsatz von Schnelltests und der hoffentlich bald zur Verfügung stehende Impfstoff geben zudem Hoffnung und Zuversicht auf eine Normalisierung.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

  1. Da deutschlandweit noch nicht das notwendige Niveau erreicht wurde, um dauerhaft eine Überlastung des Gesundheitssystems abzuwenden sowie eine vollständige Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten, bedarf es einer erneuten gemeinsamen Kraftanstrengung.

Alle Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Auch alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen sind zu vermeiden. Zur weiteren Vermeidung von Kontakten werden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gebeten, unbürokratisch Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen.

Die am 28.Oktober 2020 für November auf der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 20. Dezember 2020 bundesweit verlängert. Die auf Grund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen. Insbesondere die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen und Übernachtungsangebote im Inland werden weiter nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke zur Verfügung gestellt.

Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen. Die Bevölkerung wird aufgerufen, die Weihnachtseinkäufe möglichst auch unter der Woche zu tätigen. Wirtschaft und Arbeitswelt werden aufgefordert, die Schutz- und Hygieneregeln einzuhalten.

Um auf besondere regionale Situationen angemessen reagieren zu können, haben Länder bei einer Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen in sieben aufeinander folgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz der Inzidenz die Möglichkeit, hiervon abzuweichen. Dies gilt, sofern andere relevante Indikatoren, wie zum Beispiel die Auslastung der Intensivkapazitäten und  die Handlungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdiensts dem nicht entgegenstehen.

Länder mit einem besonders hohen Infektionsgeschehen in Hotspots sollen wie bisher auch regional Verschärfungen vorsehen.

Mit der Verlängerung der bestehenden Maßnahmen soll bis zum 20. Dezember 2020 eine bundesweit signifikante Verbesserung und Entlastung bei relevanten Indikatoren (R-Wert, Intensivkapazitäten, Gesundungsrate und Inzidenz) erreicht werden.

Die Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen auch über den Jahreswechsel hinaus erforderlich sein werden. Sie werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen.

Die Länder werden im Zuge der konkreten Umsetzung der Maßnahmen in Verordnungen jeweils die aktuelle Entwicklung bewerten. Dieses Verfahren der Überprüfung der Inzidenzwerte und der Anwendung gegebenenfalls notwendiger entsprechender Eindämmungsmaßnahmen soll in den Wintermonaten fortgeführt werden.

 

  1. Neben der Notwendigkeit einer erneuten gemeinsamen Kraftanstrengung, um ein entsprechendes Niveau bei der Entwicklung der Infektionszahlen zu erreichen, bedarf es angesichts der besonderen Herausforderung in den Wintermonaten spezieller Maßnahmen. Daher werden zur mittelfristigen Absicherung einer Reduzierung des Infektionsgeschehens ab 01. Dezember 2020 weitere Maßnahmen für erforderlich gehalten. Diese werden von den Ländern umgesetzt und ggf. entsprechend verlängert.

 

  1. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.[1]

  1. Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Darüber hinaus gilt die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten, so auch an Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
  2. In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Meter zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
  3. Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich (mit Ausnahme von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen) auf digitale Lehre umstellen.

 

Diese Maßnahmen werden im Rahmen künftiger Konferenzen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder regelmäßig überprüft.

Bund und Länder sorgen im Rahmen einer geneinsamen Kommunikationsstrategie für die Transparenz der geltenden Regelungen sowie ihren konsequenten Vollzug und die Sanktionierung von Verstößen im Rahmen der entsprechenden Verordnungen.

  1. Die Weihnachtstage sind mit Blick auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gesondert zu betrachten. Deshalb können die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis 01. Januar 2021 wie folgt erweitert werden: Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Personen bis maximal 10 Personen insgesamt. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Mit dieser Regelung sollen Weihnachten und andere zum Jahresende stattfindende Feierlichkeiten auch in diesem besonderen Jahr als Feste im Kreise von Familie und Freunden, wenn auch im kleineren Rahmen, möglich sein. Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig. Dennoch ist es wichtig, dass wir die Gefahr von Covid19-Infektionen im Umfeld dieser Begegnungen so gering wie möglich halten. Dazu ist es sinnvoll, wo immer möglich, sich vor und nach den Feiertagen in eine möglichst mehrtägige häusliche Selbstquarantäne zu begeben. Dies kann durch ggf. vorzuziehende Weihnachtsschulferien ab dem 19.12.2020 unterstützt werden. Wir appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, diese Maßnahme individuell für sich selbst zu prüfen und im Interesse und zum Schutz der Menschen, die man zu Weihnachten treffen möchte, umzusetzen.

Bund und Länder werden das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte mit dem Ziel einer Kontaktreduzierung zu treffen. Religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter gilt es dabei zu vermeiden.

  1. Zum Jahreswechsel 2020/2021 wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten.  Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.

 

  1. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23. Dezember 2020 bis 01. Januar 2021 geschlossen werden können, um bundesweit den Grundsatz „Stay at Home“ umsetzen zu können.

  1. Wenn Länder im Einklang mit den Festlegungen der Ziffer 1 schrittweise Öffnungen vornehmen wollen, weil sie eine Inzidenz von deutlich weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen und eine sinkende Tendenz aufweisen, orientieren sie sich an den gemeinsamen allgemein geltenden Schutzmaßnahmen. Maßstab für mögliche Öffnungsschritte sind eine Beibehaltung der Regelungen zur Kontaktvermeidung, die Vermeidung von geschlossenen Räumen mit schlechter Lüftung, die Vermeidung von Gruppen- und Gedrängesituationen mit vielen Menschen an einem Ort, die Vermeidung von engem Kontakt mit anderen Menschen ohne Abstand und durchgängiges Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung sowie die Sicherstellung einer digital gestützten Kontakt-Nachverfolgbarkeit durch verbindliche Reservierung (online oder telefonisch) mit Erfassung der für die Nachverfolgung erforderlichen Kontaktdaten, wo möglich feste Zeitfenster und Einlasskontrolle mit personalisierten Zugangsbestätigungen bei Veranstaltungen, aber auch im gastronomischen Bereich. Vorrangig geöffnet werden sollen daher Einrichtungen/ Leistungen, bei denen das durchgängige Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung bzw. die Einhaltung von Abstandsregeln sichergestellt ist. Gleiches gilt für Veranstaltungen im Freien; solche haben Vorrang vor denen in geschlossenen Räumen.

  1. [Beim weiteren Vorgehen ist zu beachten, dass das Infektionsschutzgesetz vorsieht, bei Beschränkungen des Betriebs von Kultureinrichtungen oder von Kulturveranstaltungen der Bedeutung der Kunstfreiheit Rechnung zu tragen. Sobald dies angesichts der Infektionslage möglich ist, sollten daher die Kultureinrichtungen wieder öffnen können. Die Kulturminister werden beauftragt, hierfür eine Strategie zu erarbeiten, die den notwendigen Vorlauf und hinreichende Planungssicherheit gewährleistet.]

  1. Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung. Kinderbetreuungseinrichtungen (Kitas, Kinderkrippen, Kindergärten, Horte etc.) und Schulen bleiben geöffnet.

In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohner gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird/ im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Schulen ohne Infektionsgeschehen können hiervon ausgenommen werden. Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Grundschulen und Klassen 5 und 6 kann eingeführt werden. In besonderen Infektionshotspots sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen (außer Abschlussklassen) schulspezifisch umgesetzt werden, beispielsweise Hybridunterricht.



Schülerfahrten und internationaler Austausch bleiben grundsätzlich untersagt. Um die Schülerverkehre zu entzerren, sollen schulorganisatorische Maßnahmen (z.B.  Unterrichtsbeginn ggf. auch gestaffelt) ergriffen werden und die Angebote der Schülerbeförderung auch durch Bundesmittel verstärkt werden. 

  1. Zur Aufdeckung von Infektionsketten sollen in den Schulen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass durch den Bund ausreichende Testkapazitäten gesichert und praktikable Rahmenbedingungen zur Durchführung sichergestellt werden.

Zur Sicherung des Schulbetriebs empfiehlt sich eine einheitliche Kontrollstrategie im Schulbereich für Schuljahrgänge mit stabilen Klassenverbänden. Im Kern der Strategie steht eine rückblickende Clusterkontrolle. Die Klarheit und Einfachheit von Entscheidungs- und Handlungskriterien stehen dabei im Vordergrund: Nach der Positivtestung eines Schülers erfolgt eine sofortige Quarantäne der jeweils vom Gesundheitsamt definierten Gruppe zu Hause für zunächst fünf Tage ab dem Diagnosetag des Indexfalls. Wegen des unbestätigten Status der auf Verdacht unter Quarantäne stehenden Klassenmitglieder werden dagegen deren Eltern und andere Haushaltsmitglieder nicht unter Quarantäne gestellt. Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft. Wegen des zeitlich befristeten und anders strukturierten Kontakts werden auch die Lehrer nicht in die Clusterisolation einbezogen. Lehrern sollte eine niedrigschwellige und symptomgerichtete Diagnostik zur Verfügung gestellt werden. Während der zunächst fünftägigen Quarantänezeit wird die diagnostische Abklärung vorbereitet. Es hat Priorität, die potentiell im Cluster gegebene Infektiosität ohne jede Verzögerung unter Kontrolle zu bringen. Nach fünf Tagen Verdachtsquarantäne erfolgt eine Entscheidungstestung per Antigen-Schnelltest, nach deren Ergebnis die negativ getesteten Schüler wieder zum Unterricht zugelassen werden. Der Unterricht der Klasse kann also ab Tag fünf fortgesetzt werden. Wichtig ist, der Hinweis, dass zu den fünf Tagen auch das Wochenende zählt, es fallen also oft nur drei oder vier Schultage für die Klasse aus. Positiv getestete Schüler werden in dreitägigen Abständen nochmals zur Wiederzulassung getestet.

  1.  Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen fortgeführt wird. Die Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und das Regelwerk der Überbrückungshilfe III entsprechend angepasst. Diese Hilfen zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind für Unternehmen und Beschäftigte essentiell und ein wichtiges Element für die hohe Akzeptanz der notwendigen Schutzmaßnahmen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig sind diese Hilfen mit hohen Kosten für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verbunden – alleine die Hilfen des Bundes für den November werden einen Umfang von 15 Milliarden Euro haben. Diese Hilfen sollen im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts bis zum 20. Dezember 2020 durch den Bund fortgeführt werden. In die entsprechenden Förderprogramme sind ausdrücklich auch Schausteller und Marktkaufleute einzubeziehen. Aufgrund der Dauer der Einschränkungen wurde der Beihilferahmen für einfache pauschale Regelungen von vielen Unternehmen bereits umfassend in Anspruch genommen. Die Bundesregierung wird dazu mit der Europäischen Kommission das Gespräch aufnehmen. Die beihilferechtlichen Fragen werden vom Bund unverzüglich geklärt.

  1. Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen, ohne von Schließungen betroffen zu sein, wird der Bund im Rahmen der Überbrückungshilfe III die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Soloselbständigen sowie die Reisebranche.

  1.  Der Schutz vulnerabler Gruppen ist ein Kernanliegen der Politik. Deshalb wurden für die Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Der Bund wird für diese vulnerablen Gruppen ab Anfang Dezember 2020 gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen (rechnerisch eine pro Winterwoche). Im Rahmen der Teststrategie werden je Pflegebedürftigem 20 Schnelltest pro Woche vorgesehen.

  1. Der Bund ist aufgefordert, im Rahmen einer Anpassung der Teststrategie einen noch umfassenderen und niederschwelligeren Einsatz von SARS-CoV2-Schnelltests vorzusehen und die Testverordnung ggf. entsprechend zu ändern.

  1. Wirksame Impfstoffe sind für die Bewältigung der Pandemie von zentraler Bedeutung. Bei bestmöglichem Verlauf kann mit ersten Lieferungen von Impfstoffen noch im Dezember 2020 gerechnet werden. Zur Vorbereitung schaffen die Länder rechtzeitig Impfzentren und -strukturen. Der Bund ist aufgefordert, die Länder hierbei auch personell zu unterstützen, Fragen der Impfaufklärung und Haftung schnellstens zu klären und ein elektronisches Impfregister zu einzurichten.

  1.  Der Bund wird im Rahmen der „Sozialgarantie 2022“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren, indem er darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis zum Jahr 2022 deckt.  In diesem Rahmen wird er prüfen, wie eine steuerfinanzierte Stabilisierung der GKV-Beiträge sowie KSK-Beiträge vor dem Hintergrund der hohen Corona-bedingten Mehrkosten aussehen könnte. Um die stationäre Versorgung von Covid 19-Patienten auf dem erforderlichen maximalen Niveau zu ermöglichen fordern die Länder die Bundesregierung auf, die in § 21 KHG vorgesehenen Ausgleichszahlungen bereits ab einer Inzidenzschwelle von 50 zu gewähren, die vorgesehene Differenzierung nach Notfallstufen aufzugeben und die Festlegung der berechtigten Krankenhäuser den Ländern zu überlassen.

  1. Bund und Länder kommen darin überein, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich. Eine kürzere Quarantänezeit entlastet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die Gesundheitsämter und mildert die wirtschaftlichen Folgen von Quarantäneanordnungen für den Einzelnen und für die Volkswirtschaft. Die GMK strebt daher in Übereinstimmung mit dem RKI an, ab dem 01.12.2020 die Quarantäne-Zeit von Kontaktpersonen – unter der Bedingung eines negativen Testergebnisses (Antigen-Schnelltest) –  von 14 auf zehn Tage zu verkürzen. Dies begrüßen Bund und Länder ausdrücklich. Die fachlichen Empfehlungen und Flussdiagramme des RKI für den Öffentlichen Gesundheitsdienst / die Gesundheitsämter werden dementsprechend angepasst. Im Übrigen weisen Bund und Länder darauf hin, dass eine Kontaktperson, die selbst bereits durch Test bestätigt mit SARS-CoV-2 infiziert war, nicht erneut in Quarantäne muss. Dies ist und bleibt die aktuell gültige Empfehlung des RKI.

  1.  Seit Beginn wird die CWA, wie üblich bei softwarebasierten Technologien, kontinuierlich weiterentwickelt, zuletzt mit der optionalen Symptomerfassung und der europäischen Interoperabilität. In den kommenden sechs Wochen wird die CWA drei weitere Updates erhalten. Dadurch wird der Warnprozess vereinfacht sowie automatische Erinnerungen nach Positivtestung an eine noch nicht erfolgte Warnung der eigenen Kontaktpersonen implementiert, ein Mini-Dashboard mit aktuellen Informationen zum Infektionsverlauf integriert, die Messgenauigkeit durch die Umstellung auf die neue Schnittstelle von google/apple verbessert sowie die Intervalle für die Benachrichtigung über eine Warnung erheblich reduziert. Weitere Umsetzungen, wie die Einbindung eines Kontakttagebuchs und einer digitalen Anmeldefunktion für Gaststätten und bei Veranstaltungen werden aktuell geprüft und wenn möglich zeitnah in 2021 umgesetzt. In einem gemeinsamen Gespräch von Ministerpräsidenten und Bundesministern mit den Entwicklern der CWA sowie dem BfDI, dem BSI und beteiligten Wissenschaftlern wird zeitnah über weitere Umsetzungsmöglichkeiten beraten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen dazu auf, die CWA gerade in diesen Zeiten runterzuladen und aktiv zu nutzen. Alle Nutzerinnen und Nutzer, die positiv auf Corona getestet werden, können durch das Absetzen einer anonymen Warnung via CWA helfen diese Pandemie kontrollierbarer zu machen.

  1. Bund und Länder werden sich bis zum 15. Dezember über das weitere Vorgehen abstimmen.

[1] SH hält vor dem Hintergrund des landesweiten Infektionsgeschehens an den geltenden Kontaktbeschränkungen fest.

Und das kam nach der Videoschalte mit dem Bundeskanzleramt heraus - auch hier das  PDF im Original zum Nachlesen...die gelb markierten Punkte waren vor der Sitzung noch strittig: