Bundestagswahl 2021
Am 26. September wird ein neuer Bundestag gewählt. Mehr als 80 Parteien und Gruppierungen wollten teilnehmen.
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Bundeswahlausschuss

Bundestagswahl: Diese Parteien dürfen antreten

Zwei Tage nacheinander hat der Bundeswahlausschuss in Berlin getagt. Nun steht das Ergebnis fest: 53 Parteien und Gruppierungen werden zur Bundestagswahl am 26. September zugelassen. KOMMUNAL zeigt Beispiele, woran andere Parteien und politische Organisationen scheiterten. Hier finden Sie auch wichtige Fristen.

Für die Bundestagswahl am 26. September haben viele Parteien und politische Vereinigungen eine wichtige Hürde genommen: Der Bundeswahlausschuss hat jetzt entschieden, welche von ihnen zugelassen werden. Bewerbungen dazu mussten bis 21. Juni, 18 Uhr, eingehen. An der Wahl 2021 wollten laut Bundeswahlleiter 87 Parteien und politische Vereinigungen teilnehmen, doch nur 53 von ihnen wurden zugelassen.

Regeln für Zulassung der Parteien und Vereinigungen

Die Bestimmungen waren klar definiert: Nur Parteien, die im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten sind, können ihre Wahlvorschläge direkt bei den zuständigen Landes- beziehungsweise Kreiswahlleitungen einreichen. Die Frist dafür endet am 19. Juli. Neun Parteien im Deutschen Bundestag oder in einem Landtag seien seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten, stellte der Bundeswahlausschuss fest. Es handelt sich um CDU, SPD, die Linke, Bündnis90/Grüne, CSU, FPD und AfD. In mindestens einem Landtag vertreten sind Freie Wähler und BVB/Freie Wähler.

Alle übrigen Parteien und politischen Vereinigungen mussten dem Bundeswahlleiter ihre Beteiligung schriftlich anzeigen. Hier finden Sie die komplette Liste der zugelassenen und gescheiterten Bewerber.

Bundestagswahl: Diese Parteien scheiterten

Für die Nichtzulassung von Parteien und Gruppierungen zur kommenden Bundestagswahl führte der Bundeswahlausschuss unterschiedliche Gründe an. Hier einige Beispiele:

  • Die seit 1968 bestehende Deutsche Kommunistische Partei (DKP) wird nicht zugelassen. Der Bundeswahlausschuss stellte fest, dass sie ihre Rechtsstellung als Partei verloren habe. Die DKP habe die vorgeschriebenen Rechenschaftsberichte mehrere Jahre nacheinander verspätet und nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist eingereicht.
  • Nicht zugelassen wird auch die Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands APPD.  Die Gruppierung mit dem Slogan "Arbeit ist Scheiße" hatte die Zulassung  zur Wahl nur per Mail beantragt.

Nicht anerkannt wurden unter anderem die "Klimaschutzpartei", "Die Neue Mitte", "Grundeinkommen für Alle" und  "Die Haie - Eine Partei mit Biss" sowie die "Republikaner".

Wichtig zu wissen: Der Bundeswahlausschuss untersuchte bei der Anerkennung als Partei nicht die Inhalte der Parteiprogramme, sondern formelle Voraussetzungen. Er ist nicht berechtigt, die Verfassungsmäßigkeit von Parteien und sonstigen politischen Vereinigungen zu überprüfen. Das kann nur das Bundesverfassungsgericht.

Bundeswahlleiter

Sitzungen des Bundeswahlausschussses live übrtragen

Die beiden Sitzungen am Donnerstag, 8. Juli und Freitag, 9. Juli, wurden über Live-Stream übertragen. Dem Ausschuss gehören Abgeordnete aller Bundestagsfraktionen an sowie zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts.

Mehr Informationen zur Bundestagswahl und zu wichtigen Fristen.