Die Ergebnisse der Volkszählung sorgen für Ärger. © Zeit4men/fotolia.com

Bremerhaven scheitert mit Zensus-Klage

11. November 2014
Schwarzer Tag für die Stadt Bremerhaven: Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Klage gegen das Ergebnis des Zensus 2011 abgewiesen. Die bei der Erhebung festgestellte Einwohnerzahl ist nicht zu bemängeln.

Kein Verhandlungserfolg für die Bremerhaven: Die Klage der Stadt gegen den Zensus 2011 wurde heute vom Verwaltungsgericht Bremen abgewiesen. Das Urteil dürfte auch für viele andere Kommunen interessant sein. Deutschlandweit sind mindestens 346 Kommunen wegen der Ergebnisse der Volkszählung vor Gericht gezogen - mit ungewissem Ergebnis.

Weniger Einwohner heißt auch: weniger Geld

Viele Kommunen, darunter auch Bremerhaven, wollen nicht hinnehmen, dass ihnen nach dem Zensus geringere Einwohnerzahlen bescheinigt worden sind. Bremerhaven etwa hat nur noch 108.000 Einwohner. Vor der Volkszählung vor drei Jahren waren es 5000 mehr. Für die Stadt bringt diese nach unten korrigierte Einwohnerzahl finanzielle Einbußen in Höhe von etwa einer halben Million Euro mit sich.

Geht Bremerhaven in Berufung?

Kommunen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, sind die Ergebnisse des Zensus ein Dorn im Auge. Sie halten die Methoden der Volkszählung für fragwürdig. Einige Kommunen sprechen sogar von einer verfassungswidrigen Vorgehensweise. Eine Sichtweise, die das Verwaltungsgericht Bremen nicht teilt. Das Zensusgesetz sei verfassungskonform. Die Stadt Bremerhaven hat die Möglichkeit, in Berufung zu gehen. Hier können Sie das Urteil des Verwaltungsgerichts nachlesen: Urteil_Zensus