Kommunen sollen Grundstückseigentümer bald eine Baupflicht leichter auferlegen können - das Baugesetzbuch soll verschärft werden
Kommunen sollen Grundstückseigentümer bald eine Baupflicht leichter auferlegen können - das Baugesetzbuch soll verschärft werden
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Kommunen sollen Baupflicht durchsetzen

Die Baulandkommission von Innenminister Seehofer tagt seit einem dreiviertel Jahr. Jetzt liegt der Abschlussbericht vor. Eine zentrale Forderung: Eine Gesetzesverschärfung, um Grundstückseigentümer zum Bauen zu zwingen. Doch das ist noch nicht alles an Zündstoff in dem Papier.

Das Ziel der Baulandkommission war im vergangenen Jahr klar tituliert: Mehr Bauland für neue Wohnungen schaffen. Ein zentraler Diskussionpunkt daher: Die Baupflicht. Acht Seiten ist der Abschlussbericht lang. Ein zentraler Satz darin: "Die Baulandkommission empfiehlt, den Kommunen im Rahmen einer BauGB-Novelle die Anwendung des Baugebots zu erleichtern, um zielgerichtet auf die Schließung von Baulücken zugunsten des Wohnungsbaus hinzuwirken." Breit diskutiert wurde das Baulandgebot zuletzt, weil Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer es in seiner Stadt durchsetzen will. Genauer gesagt den Paragrafen 176 des Baugesetzbuches. Von ihm haben bisher wegen hoher rechtlicher Hürden nur sehr selten Kommunen Gebrauch gemacht. Ausführliche Hintergründe und eine Einschätzung hat KOMMUNAL in DIESEM Artikel zusammengefasst. 

So soll die Baupflicht aussehen 

Die Baulandkommission bestand aus insgesamt 30 Mitgliedern. Dass die Verschärfung des Paragrafen 176 es als Empfehlung in den Abschlussbericht geschafft hat, ist daher durchaus erstaunlich, weil er bisher sehr umstritten war. Konkret sollen Kommunen künftig Gründstückseignern eine Frist setzen können, in der sie ihre Grundstücke bebauen müssen. Tun sie dies nicht, müssen sie das Gründstück entweder an Bauwillige weiterverkaufen - das kann auch die jeweilige Stadt sein - oder die Stadt leitet ein Enteignungsverfahren ein. 

Vorkaufsrecht der Kommunen soll ebenfalls gestärkt werden

Zweiter wichtiger Punkt in dem achtseitigen Papier ist das Thema Vorkaufsrecht. Bisher haben Kommunen maximal zwei Monate Zeit um einzuschreiten, etwa wenn ein Immobilieneigentümer seine Wohnungen verkaufen will. Dieser Zeitraum soll auf drei Monate ausgeweitet werden. In der Praxis wird dieses Vorkaufsrecht in Kommunen recht häufig angewendet, etwa wenn ein Nachbargrundstück bereits der Kommune gehört und die Stadt sich die Chance erhalten will, später auf dem Grundstück zu bauen oder es als Bauland umzuwidmen. In Berlin hingegen macht der Baustradtrat von Friedrichshain-Kreuzberg bereits sehr rege bei bestehenden Wohnungen davon Gebrauch. Will ein Unternehmer seine Wohnungen verkauft, zieht der Grünen-Politiker das Vorkaufsrecht und macht sich somit seit langem zum Feind vielen Immobilienhändler. Seine Begründung: Es drohe sonst eine Sanierung mit entsprechender Mietpreissteigerung. Kritiker werfen ihm vor, auf diese Weise werde keine einzige neue Wohnung geschaffen und Wohnraum auch nicht günstiger. Immobilienverbände verweisen zudem auf die abschreckende Wirkung bei Investoren. 

Kommunen begrüßen Baupflicht Gesetz

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in den vorgelegten Empfehlungen der „Baulandkommission“ einen wichtigen Schritt zur dringend nötigen Schaffung bezahlbaren Wohnraums in Deutschland. „Die Vorschläge der Kommission zu den Änderungen im Städtebaurecht greifen viele kommunale Forderungen auf. Dies betrifft insbesondere die stärkere Betonung der Bedeutung des Gemeinwohls im Baugesetzbuch und das damit verbundene Ziel, die Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen zu versorgen“, so DStGB Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg.