Wohnungsmarkt
Baugesetzbuch – das ändert sich
Es geht nicht, wie geplant, voran mit der von der Ampelkoalition geplanten Wohnungsschaffungs-Offensive. Ziel der Bundesregierung war es, dass pro Jahr 400.000 neue Wohnungen entstehen. Doch davon ist Deutschland weit entfernt. Änderungen am Baugesetzbuch sollen nun dazu führen, dass Bauen einfacher wird, indem Vorschriften gelockert und weniger bürokratischer Aufwand betrieben werden muss.
Baugesetzbuch: Das ist an Änderungen geplant
- Künftig soll es in viel mehr Fällen möglich sein, dass verdichtet gebaut wird. Wenn eine Familie einen großen Garten hat, der Platz für ein zweites Haus lässt, können die Kinder künftig schneller und einfacher ein eigenes Haus auf diesem Grundstück bauen. Bisher entsprach eine solche Bebauung in zweiter Reihe häufig nicht dem bisherigen Charakter des Quartiers.
- Gebäude können unbürokratischer erweitert werden, indem sie aufgestockt werden, ohne dass der Bebauungsplan geändert werden muss. Künftig sollen dies überall und nicht mehr nur in angespannten Wohnungsmärkten möglich sein.
- Mit § 246e BauGB soll der Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten beschleunigt werden, indem kein gesonderter Bebauungsplan vorgelegt werden muss. Solchen Vorhaben muss allerdings die jeweilige Kommune zustimmen. Neu ist, dass die jetzige Regelung eine längere Befristung bis 2027 vorsieht.
- Der Umwandlungsschutz von Miet- in Eigentumswohnungen in Städten mit angespannter Wohnungssituation wird bis Ende 2027 verlängert.
Kommunen können Vorkaufsrecht nutzen
- Wenn alle Eigentumswohnungen in einem Haus verkauft werden sollen und damit das ganze Grundstück, kann die Kommune das Vorkaufsrecht nutzen.
- Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können ("Innovationsklausel"). Mithilfe der sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden bis dahin nur schlecht nutzbare Grundstücke entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach Maßgaben des BauGB neu gestalten oder vorbereiten. Damit soll mehr sozialer Wohnraum entstehen.
Bebauungspläne schneller veröffentlichen
- Gemeinden sollen Bebauungspläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.
- Die Bekanntmachung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt.
Ausgleichspflanzungen: Kommunen entlasten durch Anzeigepflicht
- Bauherren müssen künftig innerhalb einer bestimmten Frist den zuständigen Behörden mitteilen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen auch umgesetzt haben - etwa Bäume pflanzen oder Dächer begrünen. Die Anzeigepflicht soll den Verwaltungsaufwand für die Gemeinde verringern.
- Der erforderliche Umweltbericht soll künftig auf einen angemessenen Umfang im Verhältnis zur Begründung des Bebauungsplans beschränkt werden.
- Mehr Flächen sollen entsiegelt werden und die Menschen vor Hitzetagen und Überflutungen geschützt werden. Dafür soll die Fassadenbegrünung leichter möglich werden. Der Gesetzesentwurf sieht künftig Fristen vor, bis wann die Bauträger die Hecke gepflanzt oder die Versickerungs-Maßnahme vorgenommen haben müssen.
Erneuerbare Energien fördern
- Geothermie-Anlagen können künftig dann auch da gebaut werden, wo noch kein qualifizierter Bebauungsplan vorliegt, beziehungweise auch außerhalb von Ortsteilen.
- Künftig sollen die Kommunen anordnen können, dass dezentrale Versickerungs-Anlagen auf einem Grundstück geschaffen werden oder ein Gründach entstehen soll.
Musikclubs sollen in Baugesetzbuch berücksichtigt werden
Mit der Novelle des Städtebaurechts soll eine eigenständige, neue Nutzungskategorie der "Musikclubs" in die Baunutzungsverordnung eingeführt werden. Eigenständige Gebiete für Musikclubs sollen ausdrücklich in den Katalog der Sondergebiete nach § 11 Absatz 2 BauNVO aufgenommen werden.
Wie ist der Zeitplan?
Bauministerin Klara Geywitz teilte mit, sie gehe davon aus, dass das Gesetz bis Ende 2024 abschließend beraten wird. Der Bundesrat muss nicht zustimmen.