
Immer häufiger eröffnen Automatenkioske in Deutschland.
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Urteil
Muss ein Automatenkiosk am Sonntag schließen?
Eine Stadt hat dem Betreiber eines sogenannter Automatenkiosks verboten, auch an Sonn- und Feiertagen zu öffnen. Er zog vor Gericht - und das hat den Streit zwischen der Kommune und dem Antragsteller entschieden.
Im Schaufenster und an der Fassade des Hauses wirbt ein Geschäftsmann für seinen Automatenkiosk: "24/7 geöffnet" ist da zu lesen und der Slogan "Einfach alles zu jeder Zeit". Die Kommune war der Ansicht, dass damit das Ladenschlussgesetz ausgehebelt werde - und verbot den Betrieb am Sonntag und an Feiertagen mit sofortiger Wirkung. Dagegen wehrte der Betreiber des Automatenkiosks sich juristisch. Er reichte einen Eilantrag vor dem zuständigen Verwaltungsgericht ein, die Richter wiesen den Antrag zurück.