Presseähnliche Inhalte in Amtsblättern und auf Internetseiten der Gemeinden führen immer wieder zu Streit - nun deutet sich ein Urteil an, das den Rechten von Kommunen klare Grenzen setzen könnte
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Steht das Amtsblatt vor dem Aus?
Im Streit um den Internetauftritt einer Stadt hat das zuständige Gericht nun eine klare Richtung angedeutet. Eine Lokalzeitung hatte gegen den Internetauftritt der Kommune geklagt und scheint Recht zu bekommen. Was darf das lokale Amtsblatt und der Internetauftritt künftig noch? Und was sollte eigentlich drinstehen in einem gut gemachten Amtsblatt. Und wie sollten Kommunen mit dem Internetauftritt und dem riesigen Thema soziale Medien umgehen? Wir haben Tipps zusammengestellt!
Darf eine Kommune mit seinem Amtsblatt oder seinem Internetauftritt die Lücken der freien Presse schließen? Das ist im etwa die Grundfrage, um die es aktuell vor dem Landgericht in Dortmund geht. Und auch wenn es noch kein Urteil gibt, die Richtung scheint klar zu sein. Denn in der mündlichen Verhandlung deutete der Richter eine eindeutige Richtung an. So zählte er zahlreiche Beispiele für Artikel auf, die aus seiner Sicht nicht Aufgabe einer Kommune sind, sondern als presseähnlich einzuschätzen sind.