Künstliche Intelligenz beantwortet Fragen zur Hessischen Gemeindeordnung
© Adobe Stock

K.AI beantwortet Ihre Fragen

Alles, was Sie über die Hessische Gemeindeordnung wissen müssen

Welche Anforderungen muss ein Einwohnerantrag erfüllen? Welche Entschädigung steht Gemeindevertretern zu? Welche Informationen muss der Haushaltsplan enthalten? All diese Fragen regelt die Gemeindeordnung. Fragen Sie K.AI alles, was Sie über die Hessische Gemeindeordnung wissen möchten.

191 Städte und 230 Gemeinden gibt es in Hessen. Aktuell hat das Bundesland fünf kreisfreie Städte. Anfang 2026 wird mit Hanau eine sechste hinzukommen. Sowohl für die Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen als auch für die Kommunalverwaltungen ist die Gemeindeordnung (HGO) die Grundlage für alle Entscheidungen.

Die Grundzüge sind allgemein bekannt, doch niemand kennt die Gemeindeordnung in Gänze auswendig. Ein Blick in das Landesgesetz ist auch während der Gemeinderatssitzungen immer wieder nötig. Schnelle Antworten auf Fragen gibt unsere Künstliche Intelligenz K.AI. Im Folgenden finden Sie unseren K.AI zur HGO von Hessen und können jeweils ihre Fragen direkt stellen.

Hessische Gemeindeordnung

Kommunalpolitiker und Verwaltungsmitarbeiter in Hessen haben sich an die Gemeindeordnung zu halten. Sie ist eine Magistratsverfassung. Die HGO regelt das Wesen und die Aufgaben der Gemeinden in Hessen. Sie enthält Vorschriften über die Rechtsstellung, das Gebiet, die Einwohner, die Organe, die Verwaltung, die Haushaltswirtschaft, die Finanzen und die Rechtspflege der Gemeinden.

Aktuell wird eine Reform der HGO vorbereitet, die bis zur nächsten Kommunalwahl in Hessen im Frühjahr 2026, in Kraft treten soll. Unter anderem sieht die Novelle vor:

  • die Ein-Personen-Fraktion, die es ohnehin nur in Hessen gab, abzuschaffen
  • die Möglichkeiten digitaler und hybrider Gemeinderatssitzungen auf rechtssichere Füße zu stellen 
  • es soll nur noch eine einfache Mehrheit und keine Zweidrittel-Mehrheit nötig sein, um das eigene Gremium zu verkleinern 
  • bei besonders wichtigen Infrastrukturprojekten sollen keine Bürgerbegehren mehr möglich sein 
  • Kommunen sollen bei der Ergebnis- und Finanzplanung auf das Haushaltssicherungskonzept verzichten können
 

In den kommenden Wochen werden wir auch K.AIs zu den Gemeindeordnungen der anderen Bundesländer auf unserer Seite bereitstellen. 

Da die Gemeindeordnungen die Grundlage der Arbeit in den Städten und Gemeinden sind, können Sie die zugehörigen K.AIs aus allen Bundesländern frei verwenden. Die K.AIs zu allen anderen Themen finden Sie in unserem KPlus-Angebot.