
Verbindlich für Kommunen
Änderungen bei den Rechtschreibregeln - auch Genderzeichen sind betroffen
Jetzt ist es amtlich: Aus Tunfisch wird wieder Thunfisch, aus Spagetti wird Spaghetti, Genderzeichen werden zum Rechtschreibfehler. Der Rat der deutschen Rechtschreibung hat das Amtliche Regelwerk mit dem neuen Amtlichen Wörterverzeichnis veröffentlicht. Die zuständigen staatlichen Stellen Deutschlands, Österreichs, der Schweiz, der Provinzen Bozen-Südtirol, der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und des Fürtentums Liechtenstein haben den Vorschlägen des Rats zur Anpassung des Regelwerks zugestimmt und damit dessen Verbindlichkeit beschlossen.
Mit den Änderungen reagiert das offizielle deutsche Regelwerk auf Schreibbeobachtungen und trägt somit dem aktuellen Nutzungsverhalten Rechnung - so die Begründung der zuständigen Stellen für die Zustimmung zu den neuen Regeln.
Warum eingedeutschte Varianten wieder gestrichen wurden
Eine der wichtigsten Änderungen: Wörter wie Jogurt, Spagetti oder Panter werden wieder wie früher geschrieben. "kaum nachweisbare eingedeutschte Varianten wurden gestrichen" heißt es hier von offizieller Seite.
Außerdem wurden neue rechtschreibrelevante Fremdwörter - zumeist aus dem Englischen - aufgenommen. Dazu gehören Wörter wie "mailen" "liken" oder auch "gefakte Nachrichten". Das Wort "Fake-News" hingegen wurde nicht aufgenommen. Gefakte Nachrichten hingegen ist nun offizieller Teil der deutschen Sprache und darf somit auch etwa in Schreiben von Rathäusern an ihre Bürger genutzt werden. Denn Verwaltungen und Schulen müssen sich an die offiziellen Regeln halten.
Viele Schüler wird es zudem freuen, dass einige Wörter künftig nicht mehr als Rechtschreibfehler gewertet werden, wenn man sie zusammenschreibt. Etwa "Last-Minute-Angebot". Und auch die Zeichensetzung wurde vereinfacht. Eine grundsätzliche Regeländerung wurde dabei vereinbart, nämlich: Infinitivgruppen werden künftig verbindlich durch Komma abgetrennt.
Umstrittene Genderzeichen sind nicht Teil der deutschen Rechtschreibung
Im Kapitel Zeichensetzung und Sonderzeichen gibt es auch klare Aussagen zu Sonderzeichen im Wortinneren, die eine geschlechtergerechte Schreibung kennzeichnen sollen. Wörtlich heißt es: "Diese Wortbinnenzeichen gehören nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie". Die Folgeprobleme seien nicht ausreichend einschätzbar. Weiter heißt es: „Sonderzeichen innerhalb von Wörtern beeinträchtigen die Verständlichkeit, die Lesbarkeit, die Vorlesbarkeit und die automatische Übersetzbarkeit sowie die Eindeutigkeit und Rechtssicherheit von Begriffen und Texten."
Konkret heißt das: Genderzeichen wie der Genderstern, Doppelpunkte oder Unterstriche gehören nicht in Schule und Verwaltung - denn staatliche Stellen müssen sich an die offiziellen Regeln der deutschen Rechtschreibung halten.
Für die Umsetzung gelten Übergangsfristen
Insbesondere das Thema Genderzeichen und die Umsetzung der einheitlichen Regeln dürfte einige Zeit in Anspruch nehmen. Etwa in Schulen. Dort ist es je nach Bundesland aktuell sehr unterschiedlich geregelt, ob Genderzeichen benutzt werden dürfen oder nicht. An Schulen in Niedersachsen werden derartige Begriffe aktuell als korrekt angesehen. In Sachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Schleswig-Holstein gelten Worbinnenzeichen als Rechtschreibfehler. Baden-Württemberg stellt den Lehrern das Gendern frei. In Bayern werden Wortbinnenzeichen als Fehler markiert, aber nicht als Fehler gewertet.
Die Umsetzung erfolgt daher mit Übergangsfristen, die von staatlichen Stellen koordiniert werden. Laut dem Vorsitzenden des Rats der deutschen Rechtschreibung, Josef Lange, kann es zwei bis drei Jahre dauern, bis alle deutschen Schulen, Hochschulen und Behörden die Amtliche Rechtschreibung umsetzen. "Dass es bald so kommt, ist aber klar", so Lange.
Alle Neufassungen sind auf der Internetseite des Rats veröffentlicht unter www.rechtschreibrat.com